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Leben mit Querschnittlähmung

  1. carken Experte
  2. Leben mit Querschnittlähmung
  3. Samstag, 28. September 2019

 

Liebe alle,

 

Wie ihr es weisst, das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält fest, dass der öffentliche Verkehr (öV)  den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss.

 

Die Anpassungsfrist für bestehende Infrastrukturen (Bahnhöfe, Haltestellen) und Fahrzeuge (Rollmaterial) im öV beträgt 20 Jahre und läuft damit bis Ende 2023.

 

Wenn es dir interessiert, kannst du im unterstehenden Website prüfen, ob dein Bahnhof rollstuhlgängig ist und ob / wann das Umbauen stattfinden wird.

https://maps.trafimage.ch/#/ch.sbb.behig?baselayers=ch.sbb.netzkarte.relief&layers=ch.sbb.behig.konform,ch.sbb.behig.not_yet_konform,ch.sbb.behig.not_konform&lang=de&display_srs=EPSG:2056&zoom=5&x=539393.00&y=182386.00 

 

20 Jahrelang warten, wir sind sehr geduldig gewesen...

Carken

cucusita Star
Akzeptierte Antwort Pending Moderation

Danke carsten für Deine Mail mit den sehr hilfreichen Adressen. Jetzt weiss ich, dass ich noch ca. 3 Jahre warten muss, bis mein nächstgelegener Bahnhof rollstuhltauglich ist. Aber zwei andere kleinere Bahnhöfe, die für mich auch gut erreichbar sind, haben bereits das Emblem "rollstuhltauglich".

Das war das highlight des Tages.

Herzlich grüsst

cucusita

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