Liebe alle,
Weisst ihr dass Para- / Tetraplegie im Falle einer Berufsausbildung Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen und besondere Vorkehrungen hat?
Dieses gesetzlich verankerte Recht verpflichtet die Ausbilder.
Diese Vorkehrungen können folgende sein: zusätzliche Zeit für eine Prüfung, Anpassung von Aufgaben, technische Hilfe, individuelle Unterstützung, Organisation des Arbeitsplatzes, Nutzung eines Computers.
Vergisst also nicht, diese Informationen weiterzugeben, wenn ihr Para- und Tetraplegiker in dieser Situation kennt!
Schönen Tag.
Carken