Hallo,
ich selber bin seit fast genau 10 Jahren durch einen Unfall am Rückenmark verletzt und kann mich nur sehr eingeschränkt mit geringem Radius auf den Beinen bewegen.
Dafür kann ich aber einigermaßen gut Fahrrad fahren und bin deshalb nur wenig in meiner Mobilität eingeschränkt, mit einer Ausnahme:
Wenn ich in einer Stadt (z.B. Trier) einkaufen möchte, kann ich die Geschäfte mit meinem Fahrrad allermeist ganz gut erreichen, nicht jedoch diejenigen, die in der Fußgängerzone der Innenstadt liegen. Hier herrscht ein striktes Fahrradverbot im Zeitraum 11.00 bis 19.00 Uhr.
Meine kurze Frage:
Gilt dieses Fahrradverbot auch für Behinderte mit einem Behinderungsggrad von 100 % (wie bei mir) oder wäre ich (wie z.B. Personen mit Rollern oder Kinder mit Kleinrädern) vom Verbot befreit?
Sollte dieses Verbot uneingeschränkt auch für Behinderte gelten, wäre dieser GRuppe nämlich der Einkauf in der Innenstadt zumindest erschwert, zu Fuß jedoch gar nicht möglich, was ich als diskriminierend empfinde. Alternativ müßte ich mir einzig für den Einkauf in der Fußgängerzone einen Rollstuhl anschaffen, und die sind ja nun nicht gerade billig.
Ich habe schon bei der Stadt Trier im Rathaus angefragt, aber dort will man diese Frage erstmal im Stadtrat diskutieren, und das kann lange dauern...
Hat jemand von Euch hierzu weitergehende Informationen?
Salieri