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Leben mit Querschnittlähmung

  1. Salieri Angesehener Autor
  2. Leben mit Querschnittlähmung
  3. Samstag, 12. September 2020

Hallo,

ich selber bin seit fast genau 10 Jahren durch einen Unfall am Rückenmark verletzt und kann mich nur sehr eingeschränkt mit geringem Radius auf den Beinen bewegen.

Dafür kann ich aber einigermaßen gut Fahrrad fahren und bin deshalb nur wenig in meiner Mobilität eingeschränkt, mit einer Ausnahme:

Wenn ich in einer Stadt (z.B. Trier) einkaufen möchte, kann ich die Geschäfte mit meinem Fahrrad allermeist ganz gut erreichen, nicht jedoch diejenigen, die in der Fußgängerzone der Innenstadt liegen. Hier herrscht ein striktes Fahrradverbot im Zeitraum 11.00 bis 19.00 Uhr.

Meine kurze Frage:

Gilt dieses Fahrradverbot auch für Behinderte mit einem Behinderungsggrad von 100 % (wie bei mir) oder wäre ich (wie z.B. Personen mit Rollern oder Kinder mit Kleinrädern) vom Verbot befreit?

Sollte dieses Verbot uneingeschränkt auch für Behinderte gelten, wäre dieser GRuppe nämlich der Einkauf in der Innenstadt zumindest erschwert, zu Fuß jedoch gar nicht möglich, was ich als diskriminierend empfinde. Alternativ müßte ich mir einzig für den Einkauf in der Fußgängerzone einen Rollstuhl anschaffen, und die sind ja nun nicht gerade billig.

Ich habe schon bei der Stadt Trier im Rathaus angefragt, aber dort will man diese Frage erstmal im Stadtrat diskutieren, und das kann lange dauern...

Hat jemand von Euch hierzu weitergehende Informationen?

Salieri

Johannes
Community-Manager
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Hallo Salieri

Es tut mir leid, dass Du hierauf keine Antwort erhalten hast – ist vermutlich eine zu spezielle Frage, weil die meisten hier eben nicht mehr Fahrrad fahren können. Daher habe ich mich einmal umgehört, wurde zwischen diversen Stellen herumvermittelt und musste dann längere Zeit auf einen Rückruf warten – deshalb hat es nun so lange gedauert.

Also eine Rechtsberaterin einer Schweizer Behindertenorganisation meinte gerade eben, dass sie so einen Fall in der Form noch nicht kennt, nur welche auf Bahnhöfen, wo Menschen mit Behinderung eine Sondergenehmigung für Roller oder Segways erreichen wollten. Sie würde empfehlen, sich von einem Arzt ein Zeugnis ausstellen zu lassen, welches bestätigt, dass Du auf das Fahrrad als "Behindertenfahrzeug" angewiesen bist, weil Du Dich zu Fuss nur xy Meter fortbewegen kannst und es daher nicht möglich ist, dass Du so Deine Einkäufe in der Innenstadt erledigst. Mit dem Zeugnis kannst Du dann ein Gesuch stellen für eine Ausnahmebewilligung. Dann solltest Du eigentlich eine schriftliche Antwort/Verfügung bekommen und falls die negativ sein sollte, könntest Du die anfechten, wobei es da wichtig ist, dass Du die gegebene Frist von 30 Tagen einhältst.

Dieser Ablauf gilt allerdings nur für die Schweiz, für Deutschland kann ich es Dir nicht sagen. Da Du ja offenbar die Anfrage allgemein für Menschen mit 100 %-Behinderungsggrad gestellt hast (habe ich das richtig verstanden?) und sich daher sogar der Stadtrat damit befassen muss, kann das natürlich dauern (hast Du schon eine Rückmeldung?). Ausserdem habe ich mich gefragt, ob man für alle Menschen mit 100 %-Behinderungsggrad sagen kann, dass sie ein Fahrrad brauchen, denn viele haben ja auch andere Behinderungen. Daher: Wäre es nicht schneller und erfolgversprechender, wenn Du versuchst, eine Ausnahmegenehmigung nur für Dich zu bekommen?

Liebe Grüsse

Johannes

Salieri Angesehener Autor
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Hallo Johannes,

erstmal herzlichen Dank für Deine ausführliche und sehr hilfreiche Antwort.

Das mit der Ausnahmegenehmigung ist wohl gar keine so schlechte Idee; ich muss mich mal erkundigen, ob man so etwas hier in Deutschland bekommen kann.

Speziell geht es mir um die Stadt Trier, weil das hier die nächstliegende Großstadt ist. Ich habe ja auch mal dorthin geschrieben, aber eine nur unbefriedigende Antwort dahingehend erhalten, dass die Rechtslage leider unsicher ist, aber ich sollte  im Zweifel meinen Behindertenschein der Polizei oder dem Vertreter des Ordnungsamtes vorzeigen, und "die würden bestimmt Verständnis zeigen".

Das ist auf jeden Fall schon mal etwas, aber riecht mir ein wenig zu sehr nach Gnadenakt und Mitleid und zu wenig nach einem mir zustehenden Recht.

Deshalb werde ich "dran bleiben" und mich mal bei anderen Stadtvertretern erkundigen, wie die es so handhaben.

Danke noch einmal für Deine Antwort,

Salieri

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Hallo Liebe Salieri 

Zuerst bitte um Entschuldigung für diese verspäte Antwort, irgendwie habe ich deine Anfrage sofort gesehen aber, viel um die Ohren gehabt und somit ging es mir um dem kopf weg.. 

Nun zuerst ich bin kein Experte, aber einer der viel Forscht, und für rechte der Behinderten International neugierig engagiert ist. Dazu kann ich folgendes sagen : 

Da es sowieso im diesem Fall Deutschland gemeint ist, soweit ich weis und informiert worden bin, Ist der Weg was Johannes hier oben beschrieben hat, auf jeden fall elegant und direkt weissend ( sprich auf jeden fall probieren ), dennoch da Deutschland führend in der EU ist, Gilden die Bestimmung und gesetzte eben EU Weit ( EU = Nur Partner Mitglieder der Europäischer Kommission ) heisst das Rechte wie Menschenrechte oder im diesem Fall Behinderten Rechte eben auf EU Kommisionischer Richtlinie basiert sind, Sprich ich kann dir sagen Beispiel in Italien, sind Fussgängerzone natürlich auf jedem Verkehr sowohl Rat als auto etc, verboten, aber klar Ausgenommen Sind und dies steht jedes mal auch bei de Tafel von Eingang der Fussgängerzone, das Menschen mit ein Behinderten Ausweis ( Also der Bleue behinderte Park Ausweis ) Dürfen in der Fussgängerzone Fahren und sogar parkieren wenn Sie in einem Laden einkaufen müssen oder holen, natürlich ist es beschränkt, und man sollte achten das beim abstellen des Fahrzeug eben platz lässt für Ambulanz Feuerwehr oder Polizei.  Und da Italien ein voll Mitleid der EU Staaten ist, Gilden in diesem Fall diese Rechte auch in Deutschland sowohl Frankreich Spanien etc, aber so oder so der Diplomatischer weg, direkt die Lokalen Behörde eine info oder Bewilligung zu erreichen ist, meines weg immer das einfachere weg, denn Kommunikation ist der Wichtige weg der erreichen eines Ziels.. Sollte dies nicht klappen, dann rate ich dir eben eine Behinderten Organisation zu kontaktieren und Sie können genau dir das Gesetz Paragraf was ich oben beschrieben habe,  zwicken.

Ich hoffe das ich dir ein stück weiter helfen konnte, und wünsche Dir viel Erfolg, liebend gerne Bitte ich Dir, sobald du etwas neues hast darüber, es auch hier Uns alle kommunizieren vor allem für die Die in D leben, oder wer mal auf D reissen will.

Herzliche Grüsse

Francesco  

Johannes
Community-Manager
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Hallo Salieri

Vielen Dank für Deine Antwort. Das verstehe ich gut, dass Du nicht auf einen Gnadenakt und Mitleid angewiesen sein willst. Und wenn die Rechtslage unsicher ist, kannst Du ja nicht einmal sicher sein, dass Dir ein unfreundlicher Ordnungshüter nicht doch eine Busse auferlegt. Ich kann mich Francesco nur anschliessen: Wenn Du etwas herausgefunden hast, wäre es schön, wenn Du es uns mitteilst.

Liebe Grüsse und einen schönen Tag

Johannes

HealtyLifestyle21 Beobachter
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Ich finde es sind hier sehr schöne Antworten mit dabei, denen ich auf jeden Fall auchzustimmen möchte.

 

Das Ganze ist ein spezielles Thema und man sollte sich hier gut informieren. Eine Sondergenehmigung ist natürlich eine super Sache, und würde ich mir natürlich wünschen.

Lass mich auf jeden Fall wissen, wenn es hier Neuigkeiten gibt.

 

Susi89 Interessiertes Mitglied
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Hallo,

ich kann mich dem nur anschließen. Das Thema ist leider sehr komplex, dennoch sind schon viele schöne Ansichten und Ideen dabei, das Thema anzugehen. 

BItte lass es uns Wissen, wenn du mehr über eine Sondergenehmigung in Erfahrung gebracht hast. Das würde vieles erleichtern. 

Liebe Grüße

Salieri Angesehener Autor
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Hallo,

also ich habe mich noch einmal in meiner Heimat-(Klein-) Stadt beim Ordnungsamt erkundigt, ob man als Behinderter im für Radfahrer gesperrten Bereich radfahren darf.

Ich habe hier zur Auskunft bekommen, dass man besonders in den hochfrequentierten Touristenstädten (wie z.B. Trier im Herbst) ungern mit dem Rad gesehen wird, ob behindert oder nicht. Einen Rechtsanspruch aufs Radfahren in sensiblen Stadt-Bereichen hätte man jedenfalls sicher nicht.

Ganz anders hier bei uns: Es gibt in unserem Städtchen eine Fußgängerzone, in der RadfahrerInnen zwar abzusteigen hätten, aber Behinderte dürften bei mäßiger Geschwindigkeit weiterfahren, ganz im Ermessen der Polizei oder der Beamten des Ordnungsamtes.

Viel bzw. Genaueres war also auch hierbei nicht zu erfahren; offenbar wird alles im Einzelfall entschieden.

 

Salieri

Johannes
Community-Manager
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Hallo Salieri,

vielen Dank für die Rückmeldung. Das klingt nicht so toll. In Trier wäre es ein grosses Risiko für Dich, das Fahrrad zu nehmen, und selbst in Deiner Kleinstadt bist Du letztlich auf den guten Willen bzw. die Laune des Beamten angewiesen, wenn ich das richtig verstanden habe. Da wäre mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse von Behinderten angebracht.

Wünsche Dir trotzdem noch ein schönes Wochenende.

Johannes

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