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Frag den Doktor

  1. Misch_91 Frischling
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  3. Freitag, 20. November 2020

Guten Tag 

Seit August 2019 habe ich das GBS, diagnostiziert allerdings erst seit Februar diesen Jahres. Nach Rollstuhlpflichtigkeit und paraplegie an beiden Beinen, habe ich mich zurück auf die Beine gekämpft und bin seit Ende Oktober volle Fussgängerin (ausser auf langen Strecken - dort Krücken). Allerdings plagen mich, vor allem an beiden Füssen, Neuropatische Schmerzen, wie auch sensibilitätsstörungen & Spastiken. Leider ist es für die Aussenwelt nicht ersichtlich, dass ich eine Behinderung habe.. was gerade im Öffentlichen Verkehr, seeeehr schwierig ist bezüglich Behindertensitz. Gibt es irgend eine Art Ausweis, welches beweist, dass ich wirklich eine Behinderung habe?

liebe Grüsse

Johannes
Community-Manager
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Hallo Misch_91

Danke für Deine Rückmeldung! Dann kommen hier in Ergänzung zu Francesco noch einige Hinweise für die (wunderschöne 😉) Schweiz: Auf der Webseite des Parlaments gibt es diese gute Zusammenfassung der Situation hier, die in der Tat etwas komplizierter ist als in Deutschland, denn es gibt je nach Zweck verschiedene Ausweise. Dort steht:

«Gegenwärtig gibt es in der Schweiz verschiedene Ausweise, welche bestätigen, dass die Voraussetzungen gegeben sind, bestimmte Massnahmen zum Ausgleich spezifischer, genau umschriebener behinderungsbedingter Nachteile in Anspruch zu nehmen. Dies gilt etwa für die Parkkarte für Mobilitätsbehinderte (Parkierungserleichterungen) oder die Ausweiskarten für Reisende mit einer Behinderung bzw. für Blinde und Sehbehinderte (Vergünstigungen bzw. Erleichterungen im öffentlichen Verkehr). Einen Ausweis, der in allgemeiner Form das Vorliegen einer Behinderung bestätigt, gibt es nicht. Dem IV-Ausweis kommt in der Praxis faktisch eine vergleichbare Funktion zu. Allerdings gilt dies nur in Grenzen. Der IV-Ausweis bestätigt formell nur den Bezug einer IV-Rente bzw. die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer IV-Rente.

Ein Bedarf, eine Behinderung in einfacher Form nachweisen zu können, kann auch für Menschen mit einer Behinderung, die keine IV-Rente erhalten, gegeben sein. Dies gilt etwa im Hinblick auf günstigere Bedingungen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Diese knüpfen in der Regel nicht an einen Rentenanspruch an, sondern werden wegen behinderungsbedingter Nachteile bei der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen gewährt. Ein weiterer Bereich ist die Information des Arbeitgebers über das Vorliegen einer Einschränkung. Erwachsene mit Behinderung ohne IV-Rente müssen in diesen Fällen einen Nachweis, sofern verlangt, in anderer Form erbringen.»

Ich weiss allerdings nicht, ob man z. B. für Vergünstigungen auch diese blaue Parkkarte für Mobilitätsbehinderte oder die Ausweiskarte für den ÖV verwenden kann, vielleicht hat da ja noch jemand Erfahrung hier?

Ich hoffe, das hilft Dir fürs Erste weiter...

Liebe Grüsse

Johannes

  1. vor über einem Monat
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  3. # 1 1
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Hallo Liebe misch_91 

O. k. also ich würde auch sagen, dass es unter den Top drei der schönsten Länder der Welt ist, und natürlich für mich Platz 1.

Nun, da du jetzt gesagt hast, dass du in der Schweiz lebst, ist folgendes zu beantragen – das kannst du auch online beim Strassenverkehrsamt von deinem Kanton den Behindertenausweis (es ist eigentlich der blaue Behindertenausweis, was für die anderen Länder oder wie zum Beispiel Deutschland so viel heisst wie schwerbehindert) das Formular herunterladen und dann musst du mit dem zu deinem Arzt gehen und es von ihm ausfüllen lassen. Sobald du dies ausgefüllt hast, bringst du das ausgefüllte Formular A direkt an den Schalter des Strassenverkehrsamts und dort wird dir auf der Stelle der Ausweis erteilt. Die Voraussetzung, um so einen Ausweis zu haben, soweit mir bekannt ist und ich auch selber es mitbekommen habe, ist dass der Arzt attestieren kann, dass du eine Behinderung hast und dass deine Mobilität nicht mehr als 200 m betragen kann ohne Hilfe.

Wenn du zu diesem Ausweis gelangst, hast du dann auch noch die Möglichkeit für einen Ausweis zum Reisen mit einer Behinderung. Dies ermöglicht dir, dass du gratis jemand mit dir mitnehmen kannst in den Zug, bzw. besser gesagt von zwei Personen muss nur einer eine gültige Fahrkarte haben. Dieser Ausweis wurde früher (also bis vorletztes Jahr) jeweils von der kantonalen Behörde erstellt, aber neu macht es jetzt die SBB selbst. Ich hoffe, ich konnte dir somit ein paar Fragen beantworten, und selbstverständlich bleibe ich weiterhin zur Verfügung für weitere Fragen.

Habt ein schönes Wochenende

lieber Gruss Francesco 

  1. vor über einem Monat
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  3. # 1 2
Misch_91 Frischling
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Guten Morgen ihr zwei & vielen lieben Dank! 
 

erst einmal vielen Dank für die doch schon so pos. Antworten. Mein Wohnort ist das schönste Land der Welt 😎 (okok, unter den Top 10.) - Schweiz. 😁😁 

lieber Johannes, das ist eben meine Frage. In Deutschland (bin gebürtig von dort), weiss ich das mit dem Schwerbehindertenausweis... aber bin mir eben nicht sicher, ob dies in der Schweiz genau so läuft. 

mit bestem Dank & liebe grüsse

 

  1. vor über einem Monat
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  3. # 1 3
Johannes
Community-Manager
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Hallo Misch_91

Willkommen auf der Community! Schön, dass Du uns gefunden hast und Deine Frage hier in die Runde gestellt hast.

Vorbehaltlich einer Antwort durch unseren Dr. Online wollte ich schon einmal nachhaken, ob Du mit Deinem GBS und all Deinen Einschränkungen nicht einen Schwerbehindertenausweis bekommst? Mehr Informationen dazu findest Du unter diesem Link, dort steht für Deutschland (wie Francesco kenne ich Dein Land auch nicht): «Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 (GdB 50). Hat man einen Grad der Behinderung ab 20, bekommt man einen Feststellungsbescheid. Liegt der festgestellte Grad der Behinderung unter 20, gibt es weder Bescheinigung noch Ausweis.» Und zur Antragsstellung steht auf dieser Seite: «Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.»

Allgemein zum Thema kann ich Dir diesen Blogbeitrag (und insbesondere auch die Kommentare darunter) sowie diese Diskussion im Forum sehr empfehlen. Ausserdem haben wir hier mit @odyssita ein sehr erfahrenes Mitglied hier auf der Community für Fragen rund um das Thema «unsichtbare Behinderungen».

Bin gespannt auf Deine Rückmeldung 😊

Liebe Grüsse

Johannes

  1. vor über einem Monat
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  3. # 1 4
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Hallo Liebe Misch_91 

zuerst, herzlich willkommen bei Uns, Toll dass du den weg gefunden hast.! 

Tut mir leid zu lesen, wegen deine Schwierigkeiten , und Diagnosen wie schmerzen.! Aber bin froh für dich das du es geschafft hast, von Para auf Fussgänger zu können, ist leider ein Traum das für die meisten von uns, eben ein träum bleibt.. 

Nun zu deine konkrete Antwort kann ich dir folgendes sagen.: 

JA selbstverständlich existiert ein Behinderten Auswies, aber um dir besser zu antworten, müsste ich wissen ob du in der Schweiz lebst ? oder Deutschland ? oder Österreich ? Denn dies ist ein Riesen unterschied. 

Sobald ich eine Antwort von deinen Land Bestimmung erfahren habe, werde ich mich zurück melden. 

Lieber Gruss Francesco 

  1. vor über einem Monat
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  3. # 1 5
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