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Neues Gesetz für mehr Selbstbestimmung: Kanton Zürich ist internationaler Pionier

Der Zürcher Kantonsrat hat letzte Woche über das neue Selbstbestimmungs-Gesetz beraten. Menschen mit Behinderung sollen damit künftig so weit wie möglich selbst bestimmen können, wo und wie sie wohnen und von wem sie dabei betreut werden.

Rund 10'000 betroffene Personen können dank dieser Gesetzesänderung und massgeschneiderten Angeboten darüber entscheiden, ob sie lieber allein, mit der Familie oder Freunden in einer Wohnung oder in einer Behinderteninstitution leben möchten. «Gemeinsam erreichen wir damit einen Meilenstein bei der Selbstbestimmung in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Tagesgestaltung», betont Regierungsrat Mario Fehr.

Das Selbstbestimmungs-Gesetz wird voraussichtlich Ende Februar in zweiter Lesung abschliessend im Kantonsrat behandelt werden. Wünschenswert ist, dass auch andere Kantone das neue Zürcher Gesetz zum Vorbild nehmen …

Hier weitere Informationen des Kantons Zürich zum neuen Selbstbestimmungs-Gesetz.

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