- 26 Minuten Lesezeit
- 28. Mai 2026
Sie betreuen und pflegen eine Angehörige oder einen Angehörigen mit Querschnittlähmung oder einer ähnlichen Diagnose im häuslichen Umfeld? Damit Sie die passende Unterstützung finden, haben wir für Sie Angebote aus der Schweiz zusammengestellt: von Beratung und Weiterbildung über finanzielle Entschädigung bis zu Entlastungsdiensten und Ferienangeboten.
Inhalt:
- Betreuung von Angehörigen – ein Thema von nationaler Bedeutung
- Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
- Kurse und Weiterbildungen
- Finanzielle Entschädigung
- Entlastung bei Betreuung und Haushalt
- Ferienreisen für die betreute Person – Entlastung für die Angehörigen
- Abschliessende Hinweise
Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie Ihre Angehörigen pflegen. Danke!
Betreuende Angehörige sind für eine hochwertige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft unverzichtbar. Ihnen ist zu verdanken, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich zu Hause leben können.
«Bin ich dieser Aufgabe gewachsen?» Mit diesem zweifelnden Gedanken sind Sie nicht allein. Ihren Liebsten zu helfen und gleichzeitig die eigenen Herausforderungen – privat wie beruflich – zu meistern, ist ein echter Balanceakt. Täglich ist Engagement, Mut und Kraft gefordert. Andererseits kann diese Situation familiäre Bindungen stärken und alle Beteiligten befähigen, über sich selbst hinauszuwachsen.
Um der Aufgabe als betreuende/r Angehörige/r gerecht zu werden, ist Folgendes von grösster Bedeutung: Sie dürfen Ihr eigenes Leben und Ihre eigene Gesundheit nicht vernachlässigen – und Sie dürfen Hilfe in Anspruch nehmen. Doch wo finden Sie solche Hilfe? In diesem Artikel haben wir Ihnen zahlreiche Angebote* zusammengestellt, die Ihren Alltag erleichtern können.
*Bitte beachten Sie: Die aufgeführten Angebote ändern sich laufend, sodass wir die Aktualität sämtlicher Links resp. Inhalte nicht gewährleisten können. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns anzupassende Angaben oder hilfreiche weitere Angebote
Was bedeutet «betreuende Angehörige» resp. «pflegende Angehörige»?
Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit BAG sind die Begriffe «Betreuung» und «Pflege» in Gesetzes- und Behördentexten aktuell weder trennscharf noch einheitlich definiert. Auch in der Praxis sind fliessende Übergänge vorhanden. Daher sind die Begriffe «betreuende Angehörige» und «pflegende Angehörige» in diesem Beitrag gleichberechtigt zu betrachten.
Eine Person ist betreuende/r resp. pflegende/r Angehörige/r, wenn sie umständehalber oder freiwillig regelmässig Zeit aufwendet, um einem Menschen aus dem näheren Umfeld im Alltag zu helfen, der aus gesundheitlichen oder anderen Gründen in seiner Eigenständigkeit eingeschränkt ist. Somit erbringen betreuende / pflegende Angehörige nebenberuflich und informell Dienstleistungen der Hilfe, der Pflege und der Anwesenheit, um die Behinderungen und das Unvermögen eines bedürftigen Menschen zu kompensieren, seine Sicherheit zu gewährleisten und seine Identität und gesellschaftliche Zugehörigkeit zu erhalten.
Übliche Differenzierung zwischen Betreuung und Pflege:
Zur Betreuung zählen üblicherweise Dienstleistungen wie Einkaufen, Kochen, Spülen, Waschen, Putzen, Gartenarbeit, Begleiten bei Spaziergängen, Ausflügen, Veranstaltungsbesuchen, Arztterminen und Behördengängen, Organisieren von Terminen, Transporten, Diensten und Handwerkern, Verwaltung von Finanzen, Besorgen von Hilfsmitteln etc.
Zur Pflege gehören Tätigkeiten wie Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang, Betten, Lagern, Mobilisieren, Bewegungsübungen, Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Anlegen von Kompressionsstrümpfen, Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten und Injektionen, Messen von Blutdruck und Blutzucker, Legen und Wechseln von Sonden und Kathetern, Bedienen von Beatmungsgeräten etc.
Betreuung von Angehörigen – ein Thema von nationaler Bedeutung
Obwohl in der Schweiz fast 600’000 Personen ihre Angehörigen betreuen, werden entlastende Tages- und Nachtstrukturen noch zu wenig genutzt. Die Gründe dafür sind in einer Studie der ZHAW und des Forschungs- und Beratungsbüros Econcept aufgezeigt.
Auch die Schweizer Paraplegiker-Forschung und mehrere SwiSCI-Studien haben die Situation speziell von pflegenden Angehörigen von Menschen mit Querschnittlähmung untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass 63 % der befragten Angehörigen in den letzten 12 Monaten keinen Entlastungsdienst in Anspruch genommen hatten. Zudem nutzten 60 % der Angehörigen keine Entschädigungsmöglichkeiten für ihre Unterstützung – dies, obwohl ihre finanziellen Mehrkosten aufgrund der Pflegesituation zum Teil erheblich waren.
Damit sich die Betreuung von Angehörigen besser mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbaren lässt, hat der Bundesrat einen Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger verabschiedet. Die konkreten Massnahmen sind im Portrait «Finanzielle Absicherung betreuender Angehöriger» erläutert.
Auf der BAG-Webseite werden laufend neue Projekte und Angebote für betreuende Angehörige publiziert. Zudem können Sie selbst ein neues Angebot entwickeln oder ausbauen. Mehr zum Förderprogramm des Bundes finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), auf der viele Fakten zum Thema «Betreuende Angehörige entlasten» zusammengefasst sind.

In der Schweiz betreuen fast 600'000 Personen ihnen nahestehende Menschen. (Quelle: BFS/BAG, https://soziale-sicherheit-chss.ch)
Wo finden Sie als pflegende/r Angehörige/r nun konkret Unterstützung? Hier auf der Community der Schweizer Paraplegiker-Gruppe haben wir die wichtigsten Angebote zusammengestellt:
Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
Das Gespräch mit Fachpersonen oder Menschen, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, vermittelt ein Gefühl des Verstanden-Werdens. Untenstehend finden Sie Angebote, die Ihnen mit praktischen Tipps helfen und Sie durch den Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe stärken.
Für pflegende Angehörige (ganze Schweiz)
Lebensberatung SPV
Das Team der Lebensberatung der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) berät und unterstützt Angehörige von Querschnittgelähmten schweizweit im ambulanten Rahmen. Angehörige können sich mit Fragen z. B. zu Finanzierung, zu Leistungsansprüchen oder bei Sorgen über ihre Befindlichkeit direkt melden. Die SPV verfügt über ein Team von Sozialarbeitenden, die Sie in den Sprachen DE, FR, IT und EN betreuen können.
Kosten: Kostenlos
Informationen:
- Webseite Sozialberatung
- Website Peerberatung
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 041 939 68 68
Pro Infirmis
Die kantonalen Stellen von Pro Infirmis beraten und begleiten persönlich in allen Lebensbereichen, zu Themen wie Wohnen, Entlastungsdienste, Sozialberatung, Finanzen und Assistenzberatung.
Kosten: Beratung kostenlos, gewisse Dienstleistungen kostenpflichtig
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 058 775 20 00
Schweizerisches Rotes Kreuz
Das Rote Kreuz beantwortet wichtige Fragen rund um Betreuung und Pflege und vermittelt zusätzlich Informationen. Auch Geschichten und eine Bibliothek mit Ratgebern, Filmen und weiteren nützlichen Informationen sind verfügbar.
Kosten: Infos kostenlos, Entlastungsangebote kostenpflichtig
Informationen:
- Webseite
- Kontaktformular
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 058 400 41 11
Selbsthilfe Schweiz
Menschen in ähnlichen Lebenssituationen schliessen sich zusammen, um sich gegenseitig zu helfen. Einfach Thema ins Suchfeld eingeben – z. B. «Spina bifida», «ALS», «Muskelerkrankung» oder «Plegie» (für Querschnittlähmung) – und unten links «Ich bin Angehörige» anklicken. Es können auch neue Selbsthilfegruppen gegründet werden, die zu Beginn fachliche Unterstützung erhalten.
Kosten: Kostenlos
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 061 333 86 01
ParaHelp
ParaHelp berät bei allen Fragen rund um Querschnittlähmung und querschnittähnliche Syndrome. Häufige Themen sind: Haut- und Wundberatung; Blasen- und Darmmanagement; Transfer, Lagerung und Mobilität; Wahl und Beschaffung von Hilfsmitteln; Heimbeatmung; Case Management bei Amyotropher Lateralsklerose (ALS); sowie koordinative Fragen rund um das Netzwerk an Leistungserbringern.
Kosten: KLV-pflichtige Leistungen werden nach KVG mit den Versicherungen kostenpflichtig abgerechnet.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 041 939 60 60
Rechtsberatung SPV
Eine Querschnittlähmung trifft die Betroffenen hart. Meist stellen sich bald juristische Fragen aus den Bereichen des Sozialversicherungs- und Haftpflichtrechts. Mit welchen finanziellen Leistungen meiner Versicherungen kann ich rechnen? Wer bezahlt die Hilfsmittel, die ich benötige? Wer übernimmt die Pflege zu Hause und wer bezahlt diese? Haftet ein Dritter für meinen Unfall?
Kosten: Der Bereich Rechtsberatung der SPV steht den Betroffenen unentgeltlich und persönlich bei, wenn es im Zusammenhang mit der Behinderung rechtliche Probleme zu lösen gilt.
Informationen:
- Webseite
- Team Rechtsberatung
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Peer Counselling SPZ
Wer könnte Wissen und Erfahrungen glaubwürdiger und authentischer vermitteln als Menschen, die gleiche oder ähnliche Situationen durchlebt haben? Angehörigen-Peers unterstützen Angehörige von Menschen mit Querschnittlähmung, die aktuell im Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ) stationär rehabilitiert werden. Selbstverständlich können Sie sich auch noch nach dem Austritt telefonisch melden.
Kosten: Beratung kostenlos
Informationen:
- Angebote des SPZ für Angehörige
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 041 939 58 20 (Di–Do)
Peer Counselling – was ist das?
Mit dem Begriff Peer Counselling wird eine spezielle Form der Beratung bezeichnet, bei der Betroffene durch Betroffene beraten werden. Häufig können Menschen in einer belastenden Situation leichter Unterstützung von Menschen annehmen, die eine ähnliche Situation durchlebt haben. Auch ist der Mut grösser, Probleme authentisch zu offenbaren, wenn man mit Gleichgesinnten darüber sprechen kann.
Die Angehörigen-Peers im SPZ ...
- kennen die Situation aus eigener Erfahrung und sind versiert im Umgang mit Alltagsthemen, herausfordernden Themen und Tabuthemen.
- stellen betreuenden Angehörigen Informationen zur Verfügung und können aufgrund des eigenen Erfahrungsschatzes Anregungen und Tipps für den Alltag geben.
- zeigen mit ihrer ‹Vorbildrolle› anderen Angehörigen, dass ein erfülltes Leben wieder möglich ist.
- bieten auch telefonische Beratungen an, wenn der Erstkontakt physisch erfolgt ist oder wenn ein Besuch nicht machbar ist.

Das Peer-Counselling-Team des SPZ Nottwil bietet Beratung für Patient/-innen des SPZ sowie auch speziell für ihre Angehörigen. In diesem Video stellen sich die Peers vor.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (ganze Schweiz)
Young Carers – Careum Hochschule Gesundheit
Diverse Angebote und Informationen für pflegende Angehörige unter 18 Jahren: vertrauliche Hilfe unter der kostenlosen Telefonnummer 147 oder unter www.147.ch, ausserdem Treffen, Umfragen, Konferenzen, Beratungsgruppe, Videointerviews mit Erfahrungsberichten etc.
Kosten: Kostenlos
Informationen:
- Webseite
- Ratgeber Young Carers
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 043 222 50 00
- Telefon-Helpline 147
Für Eltern von Kindern mit Behinderung (ganze Schweiz)
EnableMe – Stiftung MyHandicap
Ein Ziel der digitalen Begleitstelle der Stiftung MyHandicap ist es, Eltern bei ihren Herausforderungen im Alltag zu entlasten. Eltern finden praktische Unterstützung in jeder Lebensphase ihres Kindes – durch Informationen sowie Austauschmöglichkeiten in einer Online-Elterncommunity.
Kosten: Kostenlos
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 071 464 29 00
Jeweils am 30. Oktober: Tag für pflegende und betreuende Angehörige
Je nach Region und Kanton sind diverse Aktionen, Tagungen und Angebote geplant. Weitere Informationen auf dieser Webseite. Zudem gibt es online Tipps für Angehörige.
Kantonale Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen
Berufstätige betreuende Angehörige finden bei info-workcare.ch nützliche Informationen und Kontaktdressen von Organisationen und Einrichtungen, sortiert nach Kantonen.
Dazu bietet das Rote Kreuz eine Übersicht über Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige in jedem Kanton. Die Angebote sind nach Bedürfnissen unterteilt, z. B. Selbsthilfegruppen, Budget- und Rechtsberatung sowie themenspezifische Informationen und Beratung.
Pflegende Angehörige Freiburg (DE / FR) (Kanton Freiburg)
PA-F hat die wichtigsten Entlastungs- und Unterstützungsdienste zusammengetragen, die pflegenden Angehörigen im Kanton Freiburg zur Verfügung stehen: ein umfangreiches Verzeichnis der diversen Institutionen und Dienste, dazu Kurse und Weiterbildungen, Dokumente und Links, Informationen zur finanziellen Unterstützung, die Hotline «An·gehör·ige» etc. Zudem beantwortet eine Broschüre 15 häufige Fragen, die sich pflegende Angehörige stellen.
Kosten: Kostenlos
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 026 420 20 10
GE suis proche aidant (FR) (Kanton Genf)
Pflegende Angehörige aus dem Kanton Genf finden hier umfangreiche Unterstützung: die Helpline Proch’info; ein Schulungsprogramm; finanzielle und administrative Unterstützung; Treffen im ganzen Kanton zum Austausch mit Fachpersonen und anderen Angehörigen; sowie Entlastung durch Betreuung der/des Angehörigen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung für einen oder mehrere Tage.
Kosten: Schulungen und Entlastungsangebote kostenpflichtig, übrige Angebote kostenlos
Informationen:
Stadt Genf (FR)
Die Stadt Genf organisiert ebenfalls monatliche Treffen zwischen pflegenden Angehörigen. Ausserdem werden Kurzaufenthalte (5 bis 45 Tage pro Jahr) für ältere Menschen mit Betreuungsbedarf angeboten, damit pflegende Angehörige vorübergehend entlastet werden.
Kosten: Treffen kostenlos, Entlastungsangebote kostenpflichtig
Informationen:
Association de proches aidants (FR) (Kanton Waadt)
Die Vereinigung bietet eine kostenlose Helpline, Online-Kurse, Treffen mit anderen Angehörigen für den Erfahrungsaustausch (Termine werden via Facebook angekündigt) sowie Patenschaften durch freiwillige, ebenfalls pflegende Angehörige, die einen zu Hause oder an einem gewünschten Ort treffen.
Kosten: Online-Kurse CHF 20.‒ pro Jahr, übrige Angebote kostenlos
Informationen:
- Webseite
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Espace proches (FR) (Kanton Waadt)
Ein Team aus Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich bietet betreuenden Angehörigen persönliche Unterstützung (nach Vereinbarung) und eine kostenlose Hotline.
Kosten: Kostenlos
Informationen:
Verein Betreuende Angehörige Wallis (DE / FR) (Kanton Wallis)
Angeboten werden ein Zuhör- und Unterstützungshotline, Gesprächsgruppen sowie Kontakte zu den unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten im Kanton Wallis. Der Verein stellt zudem einen Flyer mit Informationen zu den Unterstützungsangeboten verschiedener Organisationen zur Verfügung
Kosten: Kostenlos
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 027 321 28 28
Kurse und Weiterbildungen
Von Betroffenen – für Betroffene
Neben Einzelberatungen bietet das Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ) auch ein vielfältiges Kursangebot:
Online-Austausch für Angehörige
Das Peerberatungsteam bietet Angehörigen einen Raum für Austausch und Unterstützung. In vier Online-Sitzungen pro Jahr haben Angehörige die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu teilen, Fragen zu stellen und von den Erfahrungen anderer Angehöriger zu profitieren.
Ort: Online
Dauer: 1 Stunde
Kosten: Kostenlos
Informationen:
- Kursübersicht
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Angehörigentag – Para KnowHow-Kurs SPZ
Angehörige von Menschen mit einer Querschnittlähmung sind Mit-Betroffene. Sie sind ebenso mit Belastungen, Ängsten und Veränderungen konfrontiert. Doch Angehörige sind im Alltag oft auf sich allein gestellt. Dieser Tag ermöglicht den Bezugspersonen, sich untereinander auszutauschen und den Rat von Expert/-innen einzuholen. Dieses Wissen hilft bei der Selbstfürsorge und bei der Entlastung des künftigen Alltags.
Ort: Nottwil
Dauer: 1 Tag
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 041 939 58 20
Fachwissen rund um die Pflege und Betreuung

Angehörige können in diversen Kursen ihr Fachwissen rund um die Pflege erweitern.
Sie möchten sich neu der Pflege von Angehörigen widmen oder Ihr bestehendes Wissen vertiefen? Die folgenden Aus- und Weiterbildungen helfen Ihnen dabei.
Grundkurs für betreuende Angehörige – Pro Senectute Luzern
Die Kursinhalte möchten Sie im gesund Bleiben stärken:
- Meine Aufgabe(n) und Rolle(n) im Alltag
- Überblick über verschiedene Dienstleistungsangebote
- Hilfe! Ich kann nicht mehr! Wer hilft weiter?
Ort: Luzern
Dauer: 3 x 3 Stunden
Kosten: CHF 150.‒ (Tipp: Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse erfragen)
Informationen:
Grundlagenkurs für pflegende Angehörige – Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Luzern
Zu den drei folgenden Themen erhalten Sie kompetentes Wissen, um sich in Ihrem pflegerischen Alltag sicherer zu fühlen:
- Notfälle bei älteren Menschen – reagiere ich richtig?
- Mobilisation – Tipps und Tricks
- Aggressives Verhalten – was tun? Was nicht tun?
Ort: Luzern
Dauer: 3 x 3 Stunden
Kosten: CHF 150.‒ (Tipp: Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse erfragen)
Informationen:
Weiterbildungen (ganze Schweiz) – Pro Senectute
Pro Senectute bietet ein Coaching an, um sich der Belastungssituation und Grenzen bewusst zu werden und so Konflikte und Überlastungen zu vermeiden. Neben der persönlichen Beratung kann auch der Austausch mit Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation hilfreich sein. Deshalb bietet Pro Senectute Gesprächsgruppen für betreuende Bezugspersonen an.
Ort: Angebote in verschiedenen Kantonen
Dauer und Kosten: Je nach Kurs
Informationen:
- Angebotsübersicht
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 044 238 89 89
Weiterbildungen (ganze Schweiz) – Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)
Im vielfältigen Weiterbildungsangebot des SRK finden Sie ebenfalls praxisnahe Kurse wie z. B.:
- «Angehörige betreuen und pflegen: Die Rollen werden neu verteilt, Selbstpflege»
- «Notfälle 2: Notfallsituationen im Alltag»
- «Menschen begleiten - empathisch, authentisch, reflektiert»
- den Lehrgang «Passage SRK», der Sie für die anspruchsvolle Begleitung von sterbenden und schwerkranken Menschen befähigt.
Bitte beachten Sie: Die genannten Kurse sind nicht immer verfügbar.
Ort, Dauer und Kosten: Je nach Kurs
Informationen:
«Letzte Hilfe Kurs»
Der Kurs findet an einem Tag statt und wird von Fachpersonen aus der Pflege, Seelsorge und weiteren Bereichen der Palliative Care geleitet. Letzte Hilfe Kurse gibt es sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche. Ein Ziel ist es, die Angst im Umgang mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod zu nehmen. Es werden Fragen behandelt wie: Was passiert beim Sterben? Wann beginnt das Sterben? Wie können wir sterbende Menschen unterstützen und begleiten? Wo können wir uns hinwenden, wenn es professionelle Unterstützung benötigt?
Ort: Der Kurs wird an vielen Orten in der Schweiz durchgeführt.
Dauer: 4 oder 6 Stunden
Kosten: Vielerorts kostenfrei oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag
Informationen:
Lehrgang «Pflegehelfende SRK» – Schweizerisches Rotes Kreuz
Während diesem Lehrgang können Sie sich auf Pflege von Angehörigen vorbereiten. Der Besuch des Lehrgangs inkl. Praxiseinsatz befähigt die Teilnehmenden, im Auftrag von Pflegefachpersonen, hilfsbedürftige Menschen zu begleiten und sie im täglichen Leben kompetent zu unterstützen. Das Zertifikat Pflegehelfende SRK ist in der ganzen Schweiz anerkannt.
Ort: Der Kurs wird an vielen Orten in der Schweiz durchgeführt.
Dauer: 120 Stunden Theorie und 12–15 Tage praktischer Teil
Kosten: Je nach Rotkreuz-Kantonalverband zwischen CHF 2‘000.‒ und 3‘000.‒
Informationen:
Lehrgang «Pflegehilfe ASB»
Auch mit diesem Lehrgang können Sie sich – etwas günstiger als beim SRK – auf Ihre Aufgabe als pflegende/r Angehörige/r vorbereiten. Das Zertifikat ist in der ganzen Schweiz anerkannt. Im Anschluss an den Lehrgang haben Sie verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten, mit denen Sie sich spezialisieren und Ihr Fachwissen erweitern können.
Ort: Der theoretische Teil findet zur Hälfte als Präsenzunterricht und zur Hälfte online statt. Der praktische Teil wird in einem Pflegeheim oder bei der Spitex absolviert.
Dauer: 120 Stunden Theorie und 15 Tage praktischer Teil
Kosten: ab CHF 1‘980.‒ bis CHF 2.999.‒ je nach Bedürfnis
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 044 651 01 01

Damit ihre Liebsten so lange wie möglich zu Hause leben können, übernehmen Angehörige zusätzlich eine Pflegerolle – und damit enorme Verantwortung.
Finanzielle Entschädigung
Jährlich leisten schweizweit rund 600'000 betreuende Angehörige unbezahlte Arbeit im Wert von rund 3,7 Milliarden Franken. Häufig sind Pflege und Betreuung nur schwer mit einer Erwerbstätigkeit vereinbar, was zu finanziellen Problemen führen kann. Diese können bei starker Reduktion oder Aufgabe der Arbeitsstelle unmittelbar spürbar werden, aber sie können sich auch erst im Alter durch Renteneinbussen zeigen.
Die Frage nach der Bezahlung
Insbesondere bei grösseren Familiensystemen, wo möglicherweise auch mehrere Personen Unterstützung leisten, tauchen immer wieder Fragen auf wie: «Soll mir mein Vater dafür etwas bezahlen?», «Kann man das später mit dem Erbe verrechnen?» oder «Darf ich fürs Wäschewaschen einen Beitrag von meinem Onkel verlangen?». Pro Senectute empfiehlt, einen Betreuungs- und Pflegevertrag zu verfassen, in dem die genauen Tätigkeiten, deren Umfang und auch ein Entgelt geregelt werden können.
Anstellung durch Spitex-Organisationen
Betreuende resp. pflegende Angehörige können sich in einigen Kantonen bei Spitex-Organisationen anstellen lassen. Hierzu lassen Sie sich am besten durch die regionale Vertretung der Organisation beraten.
Die Organisation Work+Care hat Punkte zusammengestellt, die vor einer Anstellung in einer Spitex-Organisation zu erwägen sind. Das Wichtigste in Kürze:
- In der Schweiz gibt es kein «Recht auf Anstellung». Die Anstellung durch Spitex-Organisationen ist kantonal geregelt.
- Eine Anstellung ist an diverse Bedingungen geknüpft (siehe Liste unten).
- Es können nur pflegerische Leistungen der sog. «Grundpflege» (gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c) abgerechnet werden. Dazu gehören insbesondere Mahlzeiten eingeben, Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege und beim Toilettengang, Mobilisation und Lagerung sowie Dekubitusprophylaxe. Nicht bezahlt hingegen werden soziale Betreuung, Hauswirtschaft sowie Behandlungspflege.
- Ist ein/e pflegende/r Angehörige/r bei der Spitex angestellt, ist die Organisation für die Qualitätskontrolle verantwortlich. Um eine ausreichende Entlastung sicherzustellen, können während Wochenenden oder zur Ferienablösung auch andere Spitex-Mitarbeitende zum Einsatz kommen.
In der Regel gelten die folgenden Anstellungsbedingungen:
- Ab 18 Jahren
- Pflege eines Familienmitglieds
- Stabile und langfristige Pflegesituation
- 1.5 Stunden täglicher Grundpflegebedarf
- Pflege an Wohnort mit kantonaler Bewilligung
- Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
- Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen
- Einverständnis aller Beteiligen
Hinzu kommen je nach Organisation weitere, spezifische Bedingungen für die Anstellung, die unten jeweils mit aufgeführt sind.
Gemäss Spitex Schweiz gibt es bei der Anstellung von pflegenden Angehörigen durch die Spitex Chancen wie auch Risiken. Die Careum Hochschule Gesundheit hat im Projekt «work & care integra» – u. a. gemeinsam mit ParaHelp – dieses relativ neue Erwerbsmodell untersucht. Entstanden sind ein Manual zur Anstellung pflegender Angehöriger und ein Kalkulationstool.
Das Manual informiert pflegende Angehörige umfassend zum Anstellungsmodell und enthält die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts. Das Kalkulationstool ermöglicht pflegenden Angehörigen und Spitex-Organisationen, allfällige (Sozialversicherungs-)Kosten zu berechnen. Beides soll Angehörigen eine informierte Entscheidung ermöglichen, ob das Anstellungsmodell für sie in Frage kommt.
Falls das Modell für Sie interessant ist, finden Sie nachfolgend eine Liste von Privatspitex-Organisationen, die Ihnen eine Anstellung als pflegende/r Angehörige/r anbieten. Basierend auf einer Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause rechnen die Organisationen den Umfang Ihrer Grundpflegeleistungen für das Familienmitglied mit der zuständigen Versicherung ab.
Solicare
Neben der finanziellen Entschädigung bietet Solicare pflegenden Angehörigen fachliche Unterstützung, Aus- und Weiterbildungen, eine persönliche Ansprechperson sowie administrative Unterstützung mit Versicherungen und Behörden oder bei der Organisation von Entlastungsangeboten. Solicare ist seit 2024 Mitglied von Spitex Schweiz.
Anstellungsbedingungen: Solicare prüft Ihre Pflegesituation individuell. Einige Rahmenbedingungen entnehmen Sie der Website.
Vergütung: Solicare zahlt je nach Ausbildungsstand und Art der Pflegeleistung derzeit CHF 35.30 oder CHF 45.00 pro geleistete Pflegestunde. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbeitrag und beinhaltet sämtliche Sozialversicherungsleistungen (z. B. AHV, ALV, KTG, UVG, BVG).
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 058 255 02 08
Care Solutions
Die Fridli-Spitex als Teil der Care Solutions GmbH ist die erste Organisation für Krankenpflege in der Schweiz, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert hat. Zudem hilft sie bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen.
Anstellungsbedingungen: Die Care Solutions GmbH stellt pflegende Angehörige für die Erbringung versicherter Grundpflegeleistungen gemäss Art. 7 KLV an.
Anerkannt in folgenden Kantonen: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schwyz, Zug, Zürich
Vergütung: Der Stundenansatz beträgt derzeit CHF 35.30 brutto inkl. Sozialversicherungsbeiträge.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 055 511 20 50
Permed Spitex AG
Permed als private Spitexorganisation bietet pflegenden Angehörigen eine Anstellung in ihrer Region an.
Anstellungsbedingungen: Je nach Krankenkasse des Betroffenen ist für Angehörige eine Weiterbildung in einem Lehrgang «Pflegehelfende SRK» nötig, um sich anstellen zu lassen.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 044 254 54 54
- Regionale Kontakte
AsFam
AsFam vergütet pflegende Angehörige zu Hause mit einem fairen Lohn inkl. Sozialleistungen. Sie übernimmt rund 60% der Pensionskassenbeiträge statt der gesetzlich vorgeschriebenen 50% (ausser in den Kantonen Basel-Land, Basel-Stadt und Schaffhausen). Auch im Krankheitsfall erhalten pflegende Angehörige eine Lohnfortzahlung. Zudem organisiert AsFam für den Teil der Pflege, der aus zeitlichen oder fachlichen Gründen nicht von den Angehörigen selbst ausgeführt werden kann, einen externen Dienstleister.
Anstellungsbedingungen: Je nach Situation stehen die Ausbildung zur «Pflegehelfer/in ASB» oder der Lehrgang «Zertifizierter pflegender Angehöriger ASB» zur Auswahl. Die Kosten für die Ausbildung (CHF 1800) übernimmt AsFam komplett.
Anerkannt in folgenden Kantonen: Ist in 18 Kantonen vertreten.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 044 651 21 21
- Regionale Kontakte und Kontaktformular
Zulagen für Betreuungsaufgaben
Auf nationaler Ebene gibt es keinen eigentlichen «Lohn», mit dem Ihr Engagement gegenüber betreuten Angehörigen abgegolten werden kann. Verschiedene Kantone und Gemeinden überweisen den betreuenden Angehörigen einen kleinen symbolischen Betrag, eine sogenannte Zulage für Betreuungsaufgaben. Es lohnt sich, dass Sie sich direkt bei Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeindeverwaltung erkundigen, in der Regel ist das «Amt für Soziales» zuständig.
Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg gibt es diverse Vereine und Einrichtungen, die betreuende Angehörige auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen können. Ausserdem ist Freiburg einer der einzigen Kantone, der eine Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige entrichtet.
Zulagen-Berechtigte: Eltern und Nahestehende, die der hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit sie zu Hause leben kann
Zulagen: Pauschalentschädigung max. CHF 35.‒ pro Tag
Informationen:
- Webseite
- 026 420 20 10
- Auskünfte und Antragsformular erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder auf dem Oberamt.
Kanton Luzern
Ab dem 1. Januar 2024 unterstützt der Kanton Luzern pflegende Angehörige mit einer Anerkennungszulage. Zusätzlich erhält die pflegebedürftige Person einen Gutschein für Entlastungsangebote.
Zulagen-Berechtigte: Die für die Pflege verantwortliche Person und die pflegebedürftige Person. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung bezieht.
Zulagen: Die pflegenden Angehörigen erhalten eine Anerkennungszulage im Wert von Fr. 800.-. Die betreute Person erhält einen Gutschein für Entlastungsangebote im Wert von Fr. 1'200.-.
Informationen:
Kanton Basel-Stadt
Dauernd pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, die durch Angehörige oder Dritte gepflegt werden, haben Anspruch auf finanzielle Beiträge, sofern ein bedeutender Pflege- und Betreuungsaufwand (mindestens eine Stunde pro Tag) notwendig ist und durch Angehörige oder Dritte erbracht wird.
Zulagen-Berechtigte: Die pflegebedürftige Person bzw. ihre gesetzliche Vertretung oder die für die Pflege verantwortliche Person
Zulagen: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat den Tarif zur Vergütung der Angehörigenpflege in Grundpflegeleistungen zum 1. Januar 2026 auf CHF 61.60.- pro Stunde festgesetzt.
Informationen:
Stadt Bern – in Zusammenarbeit mit Pro Senectute
Senioren mit speziellem Pflegebedarf, die in finanzieller Not sind, können eine finanzielle Unterstützung für Betreuung einholen.
Zulagen-Berechtigte: AHV-Rentner/-innen mit Wohnsitz in Bern, die gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten, können sich für eine Bedarfsabklärung bei Pro Senectute anmelden.
Zulagen: Betreuungsgutsprachen, abhängig von Einkommen und Vermögen
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 031 321 63 11
- Anmeldung Betreuungsgutschriften
Stadt Luzern
Senioren können einen finanziellen Beitrag für die Betreuung zu Hause erhalten.
Zulagen-Berechtigte: Anspruch auf Leistungen haben Menschen, die aus gesundheitlichen, sozialen oder psychischen Gründen Unterstützung benötigen. Im Fokus stehen drei Zielgruppen: Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, Personen, die knapp keine EL beziehen, sowie betreuende Angehörige.
Zulagen: Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen. Pro Einzelfall werden max. CHF 3'000.‒ gesprochen; Ausnahmen sind möglich.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 041 208 77 77
- Online-Fragebogen
AHV-Betreuungsgutschriften
Wenn eine noch nicht AHV-berechtigte Person eine kranke oder behinderte angehörige Person betreut, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Betreuungsgutschriften erhalten. Damit kann sie die eigene AHV-Rente aufbessern, wenn sie selbst ins Pensionsalter eintritt. Der Antrag auf eine Betreuungsgutschrift muss jedes Jahr neu bei der kantonalen Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton gestellt werden.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift?
Die folgenden zwei Punkte müssen erfüllt sein:
- Die betreute Person ist pflegebedürftig und erhält mindestens eine Hilflosenentschädigung leichten Grades.
Zusätzlich:
- Die betreute Person ist Ihr/e Lebenspartner/in, mit dem/der Sie seit mindestens fünf Jahren im selben Haushalt wohnen.
Oder:
- Die betreute Person ist nahe mit Ihnen verwandt (Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Grosseltern, Kinder, Stiefkinder, Geschwister) und befindet sich überwiegend (d. h. an mind. 180 Tagen im Jahr) in derselben, leicht erreichbaren Wohnsituation. Leicht erreichbar heisst, dass Sie als Betreuungsperson nicht mehr als 30 km entfernt von der betreuten Person wohnen oder diese innert einer Stunde erreichen können.
Weitere Informationen im Merkblatt der AHV/IV.

Die Pflege und Betreuung von Angehörigen kann zur finanziellen Herausforderung werden, insbesondere durch Renteneinbussen im Alter.
Lohnfortzahlung während dem Urlaub
Offizielle Bestimmungen zum Kurzurlaub für pflegende Angehörige und zum Betreuungsurlaub für Eltern regeln die Lohnfortzahlung für pflegende Angehörige.
Kurzurlaub für betreuende Angehörige
Angestellte Arbeitnehmende, die ein gesundheitlich beeinträchtigtes Familienmitglied betreuen müssen, haben seit 1. Januar 2021 Anspruch auf einen bezahlten Urlaub. Dieser beträgt höchstens drei Tage pro Ereignis und maximal zehn Tage pro Jahr. Die betreuenden Arbeitnehmenden erhalten während dieser Zeit weiterhin und ungekürzt ihren Lohn ausbezahlt.
Betreuungsurlaub und -entschädigung für Eltern
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben seit 1. Juli 2021 Anspruch auf einen Betreuungsurlaub. Dieser dauert maximal 14 Wochen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten. Während dem Betreuungsurlaub erhalten die Eltern eine Betreuungsentschädigung in Höhe von 80 % ihres Einkommens.
Entlastung bei Betreuung und Haushalt
Um pflegende Angehörige im Alltag zu unterstützen, bieten einige Organisationen eine Betreuung des Betroffenen und Unterstützung im Haushalt an. Hingegen unterstützen nur wenige der Organisationen auch bei pflegerischen Tätigkeiten wie z. B. Körperpflege, Versorgung von gesundheitlichen Problemen oder Hilfe bei der Essenseingabe.
Damit Sie besser einschätzen können, wann Sie eine Entlastung benötigen, hat das SRK Luzern dieses Ampelsystem publiziert.
ParaHelp
ParaHelp vermittelt Entlastungsangebote für Angehörige, die eine Auszeit von der Betreuung benötigen, oder helfen, beim Ausfall von pflegenden Angehörigen eine Lösung zu finden. Die Angebote werden individuell auf die Bedürfnisse der Angehörigen abgestimmt.
Kosten: Entlastungsangebote kostenpflichtig
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 041 939 60 60
Entlastungsdienst Schweiz
Begleitung in die Therapie, Ausflüge und Spaziergänge, vorlesen, Gespräche führen, Unterstützung im Haushalt, einkaufen, Essen zubereiten, basteln, spielen und vieles mehr. Die Betreuung findet immer durch dieselbe Person statt. Im Kanton Bern ist auch eine Sofort-Betreuung für Notsituationen verfügbar, wo der Einsatz innerhalb von 24 Stunden (gilt für Werktage) organisiert wird.
Bitte beachten Sie: Der Entlastungsdienst Schweiz wird nur in den Kantonen Aargau, Solothurn, Bern, Zürich, beider Basel, Freiburg sowie in Schaffhausen angeboten. Es werden keine pflegerischen Arbeiten übernommen.
Kosten: Kostenpflichtig. Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung sind in diesem Merkblatt aufgelistet.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 032 511 26 17
- Regionale Kontakte
Pro Infirmis
Betreuung, Unterstützung und Pflege bedeutet je nach Situation Körperpflege, Hilfe beim Essen, Freizeitgestaltung, Hausaufgabenhilfe oder eine Wegbegleitung. Die Einsätze erfolgen in der Regel ein- bis zweimal pro Woche und dauern jeweils drei Stunden oder länger. Sie werden möglichst immer von derselben Person geleistet.
Bitte beachten Sie: Der Entlastungsdienst von Pro Infirmis wird nicht in allen Kantonen angeboten. Es werden keine pflegerischen Arbeiten übernommen, Haushaltstätigkeiten gar nicht oder nur eingeschränkt. Für weitere Informationen wählen Sie zunächst auf der Karte (unter dem Link «Webseite») Ihren Kanton und klicken dann oben auf «Entlastungsdienst», sofern verfügbar.
Kosten: Kostenpflichtig. Die Finanzierung kann durch Beiträge von Dritten geleistet werden, z. B. Hilflosenentschädigung der IV, Intensivpflegezuschlag der IV, Ergänzungsleistungen (EL), Fonds oder Stiftungen.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 058 775 20 00
- Regionale Kontakte
Schweizerisches Rotes Kreuz
Das Rote Kreuz bietet eine Übersicht über Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige in jedem Kanton. Die Angebote sind nach Bedürfnissen unterteilt, z. B. Pflege und Haushalt, Fahrdienst oder Wohnen. In gewissen Kantonen organisiert das Rote Kreuz auch selbst Entlastungsdienste.
Kosten: Beratung kostenlos, Entlastungsangebote kostenpflichtig
Informationen:
Pro Senectute
Pro Senectute bietet Angehörigen von Senior/-innen Entlastung durch Haushalts- und Putzhilfen, Mahlzeitendienst, Fahr- oder Begleitdienste, administrative Unterstützung bei Finanzen und Steuern sowie persönliche Beratung, z. B. zum Thema Wohnen im Alter.
Kosten: Beratung kostenlos, Entlastungsangebote kostenpflichtig
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 044 283 89 89
- Regionale Kontakte
Rückenwind plus, Bad Zurzach
Falls pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen oder Entlastung benötigen, gewährleitet die schweizweit erste Spitalabteilung in einem Pflegezentrum die punktgenaue Pflege einschliesslich medizinischer Dienstleistungen. Die Aufenthaltsdauer beträgt zwischen einer Woche und drei Monaten.
Kosten: Tagesansatz wird von der Kranken- und Unfallversicherung gemäss Spitex-Tarif übernommen.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 056 265 01 76
- Patientenanmeldung
Ferienreisen für die betreute Person – Entlastung für die Angehörigen
Abschalten, geniessen und neue Energie tanken. Durch spezialisierte Reisen profitieren Menschen mit Beeinträchtigungen von einem Tapetenwechsel, während ihre Angehörigen eine Auszeit von ihren Betreuungs- und Pflegetätigkeiten geniessen können. Um die Betreuung während der Ferien sicherzustellen, werden die Reisenden von anderen Pflegepersonen begleitet.

Damit sich pflegende Angehörige erholen können, bieten verschiedene Organisationen betreute Ferien für Menschen mit Beeinträchtigung an.
Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) – in Zusammenarbeit mit ParaHelp
Die SPV bietet Reisen in der Schweiz sowie im nahen und fernen Ausland. Zudem stehen die Reiseprofis auch für Auskünfte über rollstuhlgängige Unterkünfte oder Freizeitangebote für Rollstuhlfahrer/-innen zur Verfügung.
Reisen für Mitglieder mit Tetraplegie
Für Tetraplegiker/-innen, die Aktiv-Mitglieder der SPV sind, werden «Reisen mit Pflege» angeboten. Ein professionelles Pflegeteam von ParaHelp begleitet die Reise. Es steht eine Pflegebegleitung zur Seite, die sich ausschliesslich um den Tetraplegiker kümmert. Diese Ferienart dient auch der Entlastung pflegender Angehöriger.
Liste mit pflegenden Begleitpersonen auf Individualreisen
Die SPV führt eine Liste mit Privatpersonen, die Querschnittgelähmte bei Bedarf auf ihre Individualreise begleiten und dort pflegerische Tätigkeiten übernehmen. Nach Erhalt der Liste erfolgt die Kontaktaufnahme privat durch den/die Reisenden.
Kosten:
Die «Reisen mit Pflege» sind für Tetraplegiker/-innen kostenpflichtig. Einmal pro Jahr übernimmt die SPV die vollen Kosten für die Begleitperson. Für die zweite Reise bezahlt der/die Tetraplegiker/-in zusätzlich 25 % des Arrangements der Pflegeperson. Bei der dritten Reise beträgt der Eigenanteil 50 % und ab der vierten Reise 75 % des Arrangementpreises.
Die Anfrage der Liste mit Begleitpersonen ist kostenlos.
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 041 939 54 22
- Tetra-Ferien im Tessin
Claire & George Stiftung
Barrierefreie Ferien und Reisen in der Schweiz. Claire & George unterstützt Sie von der Auswahl des Hotels bis zur Buchung Ihrer mehrtägigen Reise. Je nach Bedarf organisieren die Spezialisten die gewünschten oder notwendigen Services dazu: Transport, Hilfsmittel, Hotelspitex-Pflege sowie Begleitung auf Spaziergängen, auf Tagesausflügen bis hin zur ganzen Reise.
Kosten: Kostenpflichtig
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 031 301 55 65
Procap Reisen
Procap Reisen organisiert seit über 20 Jahren Ferien für Menschen mit Handicap: individuelle Reisen, Gruppenreisen in der Schweiz oder im Ausland sowie Ferienassistenz für Alleinreisende.
Kosten: Kostenpflichtig
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 062 206 88 30
Globetrotter Bern
Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen müssen sich oftmals durch einen Dschungel an Vorbereitungen kämpfen, wenn sie in ferne Länder reisen wollen. Reiseberater Roland kennt sich mit diesem Detailwissen am besten aus, denn er ist selbst im Rollstuhl unterwegs.
Kosten: Kostenpflichtig
Informationen:
- Webseite
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 031 326 60 68
«Erholung ist die Pflege, die jeder Mensch sich leisten sollte.»
Kurt Haberstich
Abschliessende Hinweise
Pflege und Betreuung von Angehörigen sind äusserst anspruchsvolle Aufgaben, die oftmals schleichend zunehmen oder vorübergehend massiv ansteigen. Dabei geraten die pflegenden Angehörigen und ihre eigenen Bedürfnisse immer mehr in Vergessenheit – bis sie physisch oder psychisch an ihre Grenzen stossen.

Der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person gibt oftmals den Takt an. Dabei geraten die Bedürfnisse der betreuenden Angehörigen in den Hintergrund.
Wichtig: Achten Sie auch auf Ihre eigene Gesundheit!
Tipps für pflegende Angehörige
- Klären Sie mit ihrer/ihrem Angehörigen die gegenseitigen Erwartungen und entscheiden Sie gemeinsam.
- Sorgen Sie für geeignete Hilfsmittel und eine optimale Wohnsituation. Falls möglich, teilen Sie die Arbeiten mit anderen auf und fördern Sie Selbständigkeit der betreuten Person.
- Sprechen Sie offen über Ihre Sorgen und tauschen Sie sich aus – auch mit Fachpersonen und anderen Menschen in der gleichen Situation.
- Nehmen Sie sich und Ihre Bedürfnisse ernst. Dazu gehören auch Pausen und Freizeit. Lassen Sie Hilfe und Unterstützung zu, z. B. Entlastungsangebote. Pflegen Sie Ihr soziales Umfeld.
- Informieren Sie sich laufend und suchen Sie professionelle Beratung, z. B. zum Thema Finanzen. Lassen Sie z. B. einen eventuellen Anspruch auf Assistenzbeitrag prüfen. Die Lebensberatung SPV unterstützt bei der Anmeldung und Abklärung durch die IV.
Weitere Informationen im Ratgeber von Pro Senectute und in der Broschüre «Mir selber und anderen Gutes tun» von Gesundheitsförderung Schweiz.
«Eigene Schmerzen ertragen wir leichter als die Leiden unserer liebsten Angehörigen.»
Friedrich von Bodenstedt