Der Bundesrat hat auf die Kritik in der Vernehmlassung reagiert und seine Pläne zu einer inklusiveren Gesellschaft überarbeitet.
Was sich ändern soll:
- Der Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes umfasst nun alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur IV-Bezüger.
- Der Fokus liegt auf der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
- Geplant sind eine nationale Strategie und ein Aktionsplan, erarbeitet unter Einbezug von Betroffenen und ihren Organisationen.
- Im IV-Bereich sind weiterhin punktuelle Verbesserungen vorgesehen
- Die geplanten Regelungen zur ambulanten Unterstützung im Bereich Wohnen wurden aus der Vorlage gestrichen und sollen anderweitig umgesetzt werden.
Die weitere Beratung liegt nun beim Parlament. Hier geht es zum Beitrag auf srf:
Bundesrat will Inklusionsgesetz nach breiter Kritik ausweiten

Der Bundesrat hat vor, alltägliche Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Bild: © Schweizer Paraplegiker-Stiftung, Fotograf: Walter Eggenberger
Bundesrat weitet Inklusionsgesetz nach Kritik aus
Was sich ändern soll:
- Der Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes umfasst nun alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur IV-Bezüger.
- Der Fokus liegt auf der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
- Geplant sind eine nationale Strategie und ein Aktionsplan, erarbeitet unter Einbezug von Betroffenen und ihren Organisationen.
- Im IV-Bereich sind weiterhin punktuelle Verbesserungen vorgesehen
- Die geplanten Regelungen zur ambulanten Unterstützung im Bereich Wohnen wurden aus der Vorlage gestrichen und sollen anderweitig umgesetzt werden.
Die weitere Beratung liegt nun beim Parlament. Hier geht es zum Beitrag auf srf: Bundesrat will Inklusionsgesetz nach breiter Kritik ausweitenDer Bundesrat hat vor, alltägliche Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Bild: © Schweizer Paraplegiker-Stiftung, Fotograf: Walter Eggenberger