Ab 2024 bezahlen auch Haushalte ohne Radio- oder Fernsehempfänger eine jährliche Serafe-Gebühr von Fr. 335.-. Wer jedoch zur AHV- oder IV-Rente eine jährliche Ergänzungsleistung (EL) des Bundes bezieht, wird auf Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Die Befreiung gilt ab dem Zeitpunkt des EL-Bezugs, längstens aber für fünf Jahre zurück (2019).
Als Gesuch gilt die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen EL-Bezugs an die Serafe. Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).

EL-Bezüger aufgepasst: Gebührenbefreiung für Radio und TV
Ab 2024 bezahlen auch Haushalte ohne Radio- oder Fernsehempfänger eine jährliche Serafe-Gebühr von Fr. 335.-. Wer jedoch zur AHV- oder IV-Rente eine jährliche Ergänzungsleistung (EL) des Bundes bezieht, wird auf Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Die Befreiung gilt ab dem Zeitpunkt des EL-Bezugs, längstens aber für fünf Jahre zurück (2019).
Als Gesuch gilt die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen EL-Bezugs an die Serafe. Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).