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EL-Bezüger aufgepasst: Gebührenbefreiung für Radio und TV

Ab 2024 bezahlen auch Haushalte ohne Radio- oder Fernsehempfänger eine jährliche Serafe-Gebühr von Fr. 335.-. Wer jedoch zur AHV- oder IV-Rente eine jährliche Ergänzungsleistung (EL) des Bundes bezieht, wird auf Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Die Befreiung gilt ab dem Zeitpunkt des EL-Bezugs, längstens aber für fünf Jahre zurück (2019).

Als Gesuch gilt die Zustellung einer Kopie der rechtskräftigen EL-Bezugs an die Serafe. Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).

keine serafe gebühr für el bezüger

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