Grosser Erfolg für alle Menschen, die im AHV-Alter eine Querschnittlähmung oder andere Behinderung erleiden: Die Motion «Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch eine ‹smarte› Auswahl an Hilfsmitteln» wurde angenommen. Nach dem Nationalrat stimmte nun auch der Ständerat mit 25 zu 13 Stimmen – und gegen den Widerstand des Bundesrats – dafür.
Mit den richtigen Hilfsmitteln können bekanntlich die Autonomie gesteigert, die Inklusion gefördert und unnötige Heimeintritte verhindert werden. Doch bisher wurden einige solcher Hilfsmittel nur von der IV finanziert, aber nicht von der AHV. Somit waren Menschen benachteiligt, die erst im AHV-Alter eine Behinderung bekommen haben. Durch die Annahme der Motion ist der Weg frei, ihre Situation auf unkomplizierte Art und Weise zu verbessern.
Weitere Informationen zur Motion gibt es unter diesem Link.
Erfolg im Ständerat: Hilfsmittel für Behinderte im AHV-Alter werden künftig erstattet
Mit den richtigen Hilfsmitteln können bekanntlich die Autonomie gesteigert, die Inklusion gefördert und unnötige Heimeintritte verhindert werden. Doch bisher wurden einige solcher Hilfsmittel nur von der IV finanziert, aber nicht von der AHV. Somit waren Menschen benachteiligt, die erst im AHV-Alter eine Behinderung bekommen haben. Durch die Annahme der Motion ist der Weg frei, ihre Situation auf unkomplizierte Art und Weise zu verbessern.
Weitere Informationen zur Motion gibt es unter diesem Link.
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