Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Die Barrierefreiheit der FV-Dosto-Züge der SBB darf nicht ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen geprüft werden.
Konkret kritisiert das Gericht, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) Tests mit nichtbehinderten Personen im «Simulations-Rollstuhl» durchgeführt hat. Zentrale Lebensrealitäten von Menschen im Rollstuhl – wie eingeschränkte Rumpfstabilität oder Muskelkraft – blieben dabei unberücksichtigt.
Auf Beschwerde von Inclusion Handicap hin ordnet das Gericht an:
- Tests müssen mit einer repräsentativen Gruppe von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen erfolgen.
- Barrierefreiheit muss tatsächlich, nicht nur technisch beurteilt werden.
- Bereits jetzt muss das BAV technische Anpassungen prüfen – für den Fall, dass die neuerlichen Tests eine mangelhafte Barrierefreiheit feststellen.
Der Entscheid gilt als Leitentscheid und bestätigt einen zentralen Grundsatz der Behindertenbewegung: «Nichts über uns ohne uns.»
Hier der Link zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap.
FV-Dosto: Gericht stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Die Barrierefreiheit der FV-Dosto-Züge der SBB darf nicht ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen geprüft werden.
Konkret kritisiert das Gericht, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) Tests mit nichtbehinderten Personen im «Simulations-Rollstuhl» durchgeführt hat. Zentrale Lebensrealitäten von Menschen im Rollstuhl – wie eingeschränkte Rumpfstabilität oder Muskelkraft – blieben dabei unberücksichtigt.
Auf Beschwerde von Inclusion Handicap hin ordnet das Gericht an:
Der Entscheid gilt als Leitentscheid und bestätigt einen zentralen Grundsatz der Behindertenbewegung: «Nichts über uns ohne uns.»
Hier der Link zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap.