Die Luzerner Kantonsrätin Sara Muff hat eine Motion zur Anpassung der Bundesvorschriften für motorisierte Rollstühle und elektrische Zuggeräte eingereicht.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz strengere Zulassungsanforderungen für diese Fahrzeuge. Liegt ihre Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h, sind grundsätzlich ein Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild erforderlich. Zum Vergleich: Langsame E-Bikes dürfen bis 25 km/h und E-Trottinetts bis 20 km/h ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild genutzt werden.
Ziel ist eine neue Regelung, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Motion findet ihr auf der Webseite der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV): Bundesvorschriften bremsen Menschen im Rollstuhl aus

Motion fordert Anpassung der Vorschriften für motorisierte Rollstühle
Die Luzerner Kantonsrätin Sara Muff hat eine Motion zur Anpassung der Bundesvorschriften für motorisierte Rollstühle und elektrische Zuggeräte eingereicht.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz strengere Zulassungsanforderungen für diese Fahrzeuge. Liegt ihre Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h, sind grundsätzlich ein Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild erforderlich. Zum Vergleich: Langsame E-Bikes dürfen bis 25 km/h und E-Trottinetts bis 20 km/h ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild genutzt werden.
Ziel ist eine neue Regelung, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Motion findet ihr auf der Webseite der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV): Bundesvorschriften bremsen Menschen im Rollstuhl aus