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Aktuelles

Neubeurteilung von mangelhaften IV-Entscheiden wird möglich

Gute Nachrichten für IV-Versicherte: Der Ständerat hat als Zweitrat einstimmig beschlossen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es ermöglicht, IV-Leistungsentscheide neu zu prüfen. Dies gilt auch für ganz oder teilweise abgelehnte IV-Entscheide.

Versicherte sollen künftig eine Revision beantragen können, wenn der IV-Entscheid auf einem Gutachten beruht, das von einer Stelle stammt, mit der aufgrund einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) nicht mehr zusammengearbeitet wird.

Die neue Regelung basiert auf der Motion 25.3006 der Sozialkommission des Nationalrats und schafft erstmals die Möglichkeit, solche abgeschlossenen Fälle nochmals zu überprüfen. Bis heute war es nicht möglich, eine Neubeurteilung zu verlangen, selbst wenn das zugrunde liegende Gutachten nachweislich mangelhaft war.

Hier erhaltet ihr die Medienmitteilung zur Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden von Inclusion Handicap. 

staenderat im bundeshaus

Das Plenum des Ständerats im Schweizer Bundeshaus. Bild: © Parlamentsdienste Bern

 

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