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Petition zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UNO-BRK

Obwohl die Schweiz vor über acht Jahren die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) unterzeichnet hat, haben Menschen mit Behinderung in der Schweiz nicht die Möglichkeit, bei Verletzungen ihrer Rechte an den UNO-Ausschuss zu gelangen. Das muss sich ändern. Deshalb: Bitte unterschreibt und teilt jetzt die Petition und fordert den Bundesrat zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls auf: www.zurecht.ch/petition (unter dem Formular hat es Teilen-Buttons). Auch Kinder, Jugendliche und Nicht-Stimmberechtigte dürfen das Formular ausfüllen.

Hintergrund: Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) spricht Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen immer noch ungleich behandelt und ihre Rechte in vielerlei Hinsicht verletzt. Deshalb braucht es in der Schweiz ein Zusatzprotokoll zur UNO-BRK (sogenanntes Fakultativprotokoll). Ohne dieses können sich Menschen mit Behinderungen bei Verletzung ihrer Rechte nicht bei der UNO beschweren. Inclusion Handicap fordert den Bundesrat daher auf, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UNO-BRK sofort in die Wege zu leiten. Für die Petition sind 10'000 Unterschriften notwendig, aber es fehlen bis zum 17. Oktober noch über 1'200 Unterschriften.

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