Gute Nachrichten für betreuende Angehörige im Kanton Luzern. Ab dem 01. Januar 2024 erhalten sie eine Anerkennungszulage von Fr. 800.- pro Jahr, wenn sie eine hilflose Person regelmässig und unentgeltlich zu Hause betreuen. Das ist aber noch nicht alles. Die betreute Person erhält zusätzlich einen Gutschein im Wert von Fr. 1'200.- pro Jahr für Entlastungsangebote. Voraussetzung ist der Bezug einer Hilflosenentschädigung.
Weitere Informationen zu den Zulagen und Gutscheinen sowie zur Anmeldung findet ihr auf WAS (Wirtschaft Arbeit Soziales) des Kantons Luzern.
Kanton Luzern unterstützt betreuende Angehörige
Gute Nachrichten für betreuende Angehörige im Kanton Luzern. Ab dem 01. Januar 2024 erhalten sie eine Anerkennungszulage von Fr. 800.- pro Jahr, wenn sie eine hilflose Person regelmässig und unentgeltlich zu Hause betreuen. Das ist aber noch nicht alles. Die betreute Person erhält zusätzlich einen Gutschein im Wert von Fr. 1'200.- pro Jahr für Entlastungsangebote. Voraussetzung ist der Bezug einer Hilflosenentschädigung.
Weitere Informationen zu den Zulagen und Gutscheinen sowie zur Anmeldung findet ihr auf WAS (Wirtschaft Arbeit Soziales) des Kantons Luzern.
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