- 2 Minuten Lesezeit
- 11. November 2016
- fritz.vischer_old
Die Schweizer Drogenpolitik gilt als fortschrittlich. Die Bestrebungen mehrerer Städte, in halböffentlichen Clubs den Konsum von Kiff zuzulassen, kommen aber nicht voran. Derweil haben die Bürger am 8. November 2016 auch im grossen Staat Kalifornien Marihuana als Vergnügungsdroge zugelassen. Die Abstimmung fand im Schatten der Präsidentenwahl statt. Kalifornien folgt damit einigen anderen US-Staaten. Nach aussen hin geben sich die USA als Nation in Drogenfragen aber repressiv.
Hüben und drüben haben wir unsere Mühe mit den Substanzen der Hanfpflanze, die erst in den fünfziger Jahren verboten wurde. Inzwischen scheint kaum mehr zu bestreiten sein, dass die Wirkstoffe der Pflanze in der Medizin hilfreich sein können. Sie sind schmerzlindernd und eine potenzielle Alternative zu Morphium, das bekanntlich schnell süchtig macht. Desgleichen dämpft es die Spastik und neuerdings zeigt sich, dass CBD (Cannabidiol) entzündungshemmend ist - so etwa bei rheumatischen Erkrankungen. CBD ist nicht berauschend und als Nahrungsmittelzusatz zugelassen und leicht zu erwerben. Trotzdem setzt sich der Hanf in der Medizin kaum durch. Für die Schweiz gilt das in besonderem Masse. Das behindert die Erforschung, was zur Folge hat, dass wir im Vergleich zu pharmazeutischen Produkten der Industrie wenig über das Potenzial der Hanfpflanze wissen. Dies wiederum ist ein willkommenes Argument, um die Zulassung zu erschweren.
Andere treten zum Glück an unsere Stelle. In den USA, den Niederlande, aber auch in Israel erforschen kluge Leute, was alles Hanf uns bringen könnte.
Es verbleibt ein Trost: Am Wochenende vom 12. November findet im Berner Insel-Spital eine Tagung der "Schweizer Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoide in der Medizin (SACM)" statt. Die Schweizer
Haltet die Augen offen! In der Behandlung von Spastik ist Baclofen die Alternative der Pharmaindustrie. Ein rund 60 Jahre altes Präparat, das sich nach meinen Erfahrungen vor allem durch unerwünschte Nebenwirkungen auszeichnet. Verordnet wird es aber unverdrossen, während die 6000 Jahre alte Hanfpflanze ebenso unverdrossen verteufelt wird. Das kann so nicht sein.