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Wie viel Selbstbestimmung tut uns gut?

Auch Deutschland wird nun Sterbehilfe erlauben. In der Schweiz schränkt das Corona-Virus die Selbstbestimmung ein

Auch Deutschland wird nun Sterbehilfe erlauben. In der Schweiz schränkt das Corona-Virus die Selbstbestimmung ein

Die Verfechter von Sterbehilfe, namentlich auch deren Betreiber, nennen immer wieder die Diagnose «Tetraplegie» als berechtigten Grund, mit Hilfe eines gewerbsmässigen Sterbehelfers aus dem Leben treten zu dürfen.

Zum besseren Verständnis ist hier anzufügen, worin die Dienstleistung der bezahlten Selbsttötungsbegleiter besteht: Sie bereiten alles minuziös vor, rühren den Giftkelch an und halten ihn zum gegebenen Zeitpunkt verfügbar. Sie verabreichen ihn nicht selbst. Das bedeutet: wer nicht oder nicht mehr fähig ist, den erlösenden Becher selbst zum Mund zu führen und zudem seinen Inhalt zu schlucken, kann von den Sterbehelfern nichts erwarten.

Allein diese Einschränkung des Angebots veranschaulicht, auf welch dünnem Eis sie sich im Umgang mit ihren Klienten bewegen. Aus verständlichen Gründen wollen sie sich nicht damit belasten, einen Mitmenschen umgebracht zu haben.

Der deutsche Paragraph 217 ist gekippt

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben am 26. Februar 2020 den Paragraph 217 des deutschen Strafgesetzbuches für verfassungswidrig erklärt. Er verbot die Sterbehilfe und lautete so:

«(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.»

deutsche verfassungsrichter in karlsruhe

Die Karlsruher Verfassungsrichter erklärten vor wenigen Tagen das Verbot der Sterbehilfe in Deutschland für ungültig.

Die Vorgeschichte ist fürchterlich

In Deutschland hat dieses Verbot einen geschichtlichen Hintergrund, der nicht so weit zurückliegt. 80 Jahre sind es her, als Adolf Hitler einen Befehl unterzeichnete, der als Rechtsgrundlage für Schauerliches diente:

«Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.»

Der Befehl war rückwirkend auf den 1. September 1939 datiert, denn in diesem Zeitraum hatte im Rahmen der Euthanasieprogramme die Aktion «T4», der 70'000 Menschen zum Opfer fielen, bereits begonnen. Ihr folgte die Aktion «14f13», in deren Rahmen weitere 20'000 Menschen getötet wurden.

philipp bouhler

Reichsleiter Philipp Bouhler (Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-H13374 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0)

Wie lange bleibt die Welt so schön?

Das höchste richterliche Urteil, wonach es verfassungswidrig ist, die Sterbehilfe zu verbieten, ist eine Aufforderung, in Deutschland die Gesetzgebung den veränderten, wesentlich besseren sozialen Realitäten anzupassen. In einer Gesellschaft, in der alle was zu beissen haben und in der sich keine offenen Grabenkämpfe abspielen, scheint es in der Tat vertretbar, die Hilfe zum Selbstmord unter klaren, aber einschränkenden Bedingungen zuzulassen. Selbstbestimmtes Sterben ist ein Recht, das über anderen Erwägungen steht. Wer dazu Hilfe braucht, möge sie bekommen.

So weit, so gut. Absehbar ist jedoch, dass der soziale Druck, solche Hilfsdienste zu beanspruchen, steigt. Dies in einer Zeit, da die Gesundheitskosten nach mehrheitsfähiger Meinung unerträglich hoch sind und es arg viele Alte gibt, die den Nachrückenden zunehmend auf der Pelle liegen.

Es ist vor diesem Hintergrund erstaunlich, dass viele, durchaus kluge Leute das Verdikt der deutschen Verfassungsrichter als Inbegriff liberalen Fortschritts, als letzten notwendigen Dreh hin zu möglichst vollkommener Selbstbestimmung bejubeln.

Mit Blick auf uns mit der Diagnose «Tetraplegie» oder vergleichbaren Verletzungen liegt ferner die Frage in der Luft: Wo steht geschrieben, dass wir in weiteren 80 Jahren noch immer in luxuriösen Rehabilitationskliniken monatelang zu horrenden Tagespauschalen Aufnahme finden? Andere – selbstbestimmte? – Wege kämen billiger!?

In der Schweiz pausiert die Selbstbestimmtheit

Es ist ein Zufall: Gestützt auf das rigide Epidemiengesetz, hat die Regierung in der Schweiz zwei Tage nach dem Urteil aus Karlsruhe Massnahmen verfügt, die uns von der Selbstbestimmtheit wegführen. Aus Furcht, das Corona-Virus breite sich aus, dürfen wir uns nicht mehr massenweise ansammeln. In Basel fällt die traditionsreiche Fasnacht aus. Für manchen, dem dieses dreitätige Ritual das Höchste im Leben bedeutet, ist das schon fast ein Grund zum Sterben.

basler fasnacht

Die Basler Fasnacht ist dieses Jahr behördlich verboten – aus Furcht vor dem Corona-Virus.

Hier bekommen Sie Hilfe:

Wenn Sie selbst Suizidgedanken haben oder jemanden kennen, der Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte an die Berater der Dargebotenen Hand. Sie können diese vertraulich und rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 143 erreichen.

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