Hallo lieber Chrigi
zuerst einmal herzlich willkommen in unserer Community! Schön, dass du auch da bist. 😊
Zu deiner Frage: Ja, tatsächlich ist so ein Toilettenaufsatz für unterwegs ein sehr hilfreiches Hilfsmittel. Es gibt zwar verschiedene Lösungen, aber viele davon sind entweder nicht wirklich kompakt oder nicht besonders praktisch zum Mitnehmen.
Ich habe mir beispielsweise diesen WC-Aufsatz für 69 CHF bei Apfelkiste gekauft:
https://www.apfelkiste.ch/toiletten-sitz-erhohung-senioren-wc-aufsatz-mit-deckel-weiss.html
Ich finde, das ist eine tolle Lösung. Er ist ziemlich stabil und passt auf fast alle Toiletten – zumindest auf alle, die ich bisher in Hotels benutzt habe. Er wiegt etwa 1,5 kg (wenn überhaupt) und gibt trotzdem ein sicheres Gefühl. Natürlich hängt es am Ende auch immer etwas von den eigenen körperlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen ab. Ich transportiere ihn immer in der Originalverpackung.
Zu deiner Bemerkung bezüglich Gewicht und Fliegen: Was du vielleicht noch nicht weisst, ist, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die Menschen mit Behinderung schützen. Medizinisch notwendige Hilfsmittel und Materialien für den behindertengerechten Gebrauch dürfen im Flugzeug in der Regel kostenlos mitgenommen werden und zählen nicht zum normalen Freigepäck. Dafür darf die Fluggesellschaft keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Es lohnt sich trotzdem, das Hilfsmittel vor dem Flug bei der Airline anzumelden.
Genau ist folgendes:
Wenn du von der Schweiz oder einem EU-Land fliegst (oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegst), bist du durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 geschützt. Diese regelt die Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität im Flugverkehr.
Wichtig für dich:
- Medizinische Hilfsmittel und Mobilitätshilfen (z. B. Rollstuhl, Elektrorollstuhl, Gehhilfen, Rollator) müssen kostenlos befördert werden und zählen nicht zum normalen Freigepäck.
- Viele Fluggesellschaften erlauben außerdem die kostenlose Mitnahme von bis zu zwei Mobilitätshilfen.
- Die Fluggesellschaft darf dir die Mitnahme grundsätzlich nicht wegen deiner Behinderung verweigern, außer wenn zwingende Sicherheitsgründe oder die Größe des Flugzeugs dies unmöglich machen.
- Benötigst du Unterstützung am Flughafen oder beim Einsteigen, muss diese kostenlosangeboten werden. Es ist sinnvoll, den Bedarf spätestens 48 Stunden vor Abflug anzumelden.
Falls du neben einem Rollstuhl auch andere medizinisch notwendige Hilfsmittel (z. B. Atemgerät, CPAP, medizinische Geräte oder andere Behinderungshilfen) mitnehmen musst, werden diese von vielen Airlines ebenfalls kostenlos befördert. Es ist jedoch wichtig, sie vor dem Flug bei der Fluggesellschaft anzumelden und gegebenenfalls ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung mitzuführen.
Ich hoffe dir geholfen zu haben , und freue mich aufg eine Rückmeldung
Lieber Gruss
Franz