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- 29. April 2020
Ein ganzheitlich geplantes und gebautes Wohnumfeld ist ein elementares Bedürfnis und hat grossen Einfluss auf die Lebensqualität. Für Menschen mit Querschnittlähmung sind Abbau und Vermeidung baulicher Schranken essentielle Voraussetzungen für Unabhängigkeit.
Der erste Schritt zur Eliminierung baulicher Hindernisse für Querschnittgelähmte ist die Wohnraumabklärung vor Ort. Dabei werden die Bedürfnisse der Person genau ermittelt, die vorhandene Bausubstanz beurteilt und bereits erste Vorschläge für Anpassungen diskutiert. In der Regel finden diese Besprechungen zusammen mit der beratenen Person, ihren Angehörigen, ggf. mit Vertretern der Wohnungsverwaltung, mit Ergotherapeuten sowie mit Fachpersonen aus Architektur- und Hilfsmittelberatung statt.
Abklärung der Wohnraumanpassungen vor Ort
Individuelle Unterschiede beachten
Jede Wohnsituation ist anders, was das Umfeld wie auch die individuellen Bedürfnisse angeht. In einer Mietwohnung sind eventuell ganz andere Lösungen zu finden als in einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus. Auch soziale Kriterien spielen eine grosse Rolle: Ein junger, alleinstehender Mann mit Gehbehinderung hat andere Prioritäten als eine komplett gelähmte Paraplegikerin mit kleinen Kindern.
Neben der vorhandenen Bausubstanz, die bei der Wohnraumanpassung beachtet werden muss, sind deshalb persönliche und behinderungsbedingte Aspekte des Bewohners zu berücksichtigen, z.B.:
Wie hoch ist der Grad der Selbständigkeit? Welche Tätigkeiten wird der Bewohner wirklich selbständig ausführen können?
- Lebt er alleine oder mit Angehörigen?
- Welches sind seine Aufgaben innerhalb der Familie (z.B. Haushaltsführung, Berufstätigkeit)?
- Wie lange wird er in dieser Wohnung bleiben?
- Soll die Wohnung auch fürs Alter geeignet sein?
Aus diesen Fragen ergibt sich eine Vielzahl an unterschiedlichen Anforderungen an die Wohnraumanpassung. Es ist daher wichtig, die Situation des zukünftigen Bewohners genau zu kennen. Er und alle notwendigen Fachleute müssen frühzeitig einbezogen werden, um die passenden baulichen Massnahmen zu definieren. Dies entspricht dem Ansatz des ganzheitlichen Planens und Bauens.
Planung und Kostenermittlung
Nach der Wohnraumabklärung vor Ort werden die bestehende Situation und die besprochenen Vorschläge für Anpassungen durch den Berater für hindernisfreies Bauen in einem Protokoll schriftlich festgehalten und wenn nötig mit Skizzen dokumentiert. Bei Mietwohnungen ist zwingend die Zustimmung zum Wohnungsumbau von der Liegenschaftsverwaltung oder vom Eigentümer einzuholen.
Ganz wesentlich ist der nächste Schritt: Die notwendigen Kosten für bauliche Anpassungen werden mit Hilfe von Unternehmerofferten ermittelt. Die auszuführenden Arbeiten werden mit den Unternehmern vor Ort besprochen. Mit den Offerten wird ein detaillierter Kostenvoranschlag erstellt. Wichtig ist es, die behinderungsbedingten Kosten (für einfache und zweckmässige Anpassungen) von den übrigen Kosten (für Zusatzwünsche) zu trennen, denn nur erstere werden in der Schweiz von der IV übernommen. Damit bekommen die Kunden eine umfassende Grundlage, um über die Finanzierungsmöglichkeiten für die anstehenden Wohnraumanpassungen zu entscheiden.
Häufige Wohnraumanpassungen
Die notwendigen Änderungen können je nach Ausgangslage folgendes umfassen (die Auflistung ist nicht abschliessend):
Höhendifferenzen
- Entfernen von Türschwellen oder Erstellen von festen oder mobilen Schwellenrampen
- Erstellen von rollstuhlgängigen Rampen, Hebebühnen, Deckenliften, Treppenliften oder Aufzügen zum Überwinden grösserer Höhendifferenzen
Treppenlift innen
Treppenlift aussen
Öffnungen
- Verbreitern oder Auswechseln von Türen
- Abändern der Öffnungsarten und Beschläge
- Automatisieren von Türen, Fenstern und Storen
Küche
- Anpassen der Küchenkombination (Unterfahrbarkeit, Erreichbarkeit)
- Anpassen von Geräten und Armaturen (Bedienbarkeit)
- Anpassen des Mobiliars (Arbeitsfläche)
Höhenverstellbare Küche
Sanitärräume
- Anpassen von Badezimmern, Dusch- und WC-Räumen
- Ersetzen von Sanitärapparaten
- Vergrössern der Manövrierflächen
- Einbauen von bodenbündigen Duschen, Badeliften, Deckenliften und höhenverstellbaren Apparaten
- Anbringen von Haltestangen und Zusatzgriffen
- Einsetzen von diversen weiteren Hilfsmitteln (z.B. Duschklappsitz)
Unterfahrbares Waschbecken
Übrige Räume
- Anpassen der Bewegungsflächen
- Möblierungsänderungen
- Einbauen von Deckenliften
- Verbessern der Erreichbarkeit und Bedienung von Garderoben
- Anpassen von Parkplätzen und Garagen
Deckenlift
Elektroinstallationen
- Anpassen von Schaltern, Steckdosen, Sicherungskasten sowie anderen Bedienelementen für eine bessere Bedienbarkeit
Smart Home
- Installieren von elektronischen Systemen (Umfeldsteuerung mit „James"-Steuergerät, Tablets usw.) für die Steuerung und Fernbedienung von Bauteilen wie Beleuchtung, Aufzug, Storen, Türen, Gegensprechanlage, aber auch von elektronischen Geräten wie TV, Radio, Computer etc.
- Bodenbeläge
Anpassen oder Ersetzen von zu weichen, zu unebenen oder nicht rutschsicheren Bodenbelägen
Finanzierungsabklärung
Eine Wohnraumanpassung kann nicht ohne die nötigen finanziellen Mittel umgesetzt werden. Um die Finanzierung für einen rollstuhlgängigen Umbau zu regeln, werden von spezialisierten Rehakliniken oftmals Finanzierungsabklärungen angeboten. Dabei leiten die Ergotherapeuten der Klinik die Zusammenstellung der behinderungsbedingten Kosten mit einer schriftlichen Begründung der Wohnraumanpassung und dem Abklärungsprotokoll an die zuständige Versicherung weiter. Betroffene, die nicht stationär in einer Rehaklinik rehabilitiert werden, sind selber für die Finanzierungsabklärung und die Einreichung des Gesuches bei der Versicherung zuständig. Für Personen, die dazu nicht in der Lage sind, bieten Behindertenorganisationen Unterstützung bei der Finanzierungsabklärung und unter Umständen auch finanzielle Hilfe an.
Je nach Versicherung kann eine längere Zeit bis zum definitiven Entscheid vergehen. Bei terminlich dringenden Umbauten (z.B. bei Querschnittgelähmten, die nach der Erstrehabilitation nach Hause zurückkehren) müssen deshalb die Baukosten durch Behindertenorganisationen, Stiftungen oder die betroffenen Personen selber vorfinanziert werden. Dadurch können die Umbauten termingerecht vorgenommen und die Handwerker bezahlt werden. Nach positivem Versicherungsentscheid werden die Auslagen natürlich rückerstattet.
Ist für einen Betroffenen keine Finanzierung durch die Versicherungen möglich, werden mit Unterstützung von Sozialberatung oder Behindertenorganisationen andere Finanzierungsmöglichkeiten gesucht.
Zentrum für hindernisfreies Bauen in der Schweiz
Wie jedes Bauprojekt sind auch behinderungsbedingte Wohnraumanpassungen für Querschnittgelähmte sorgfältig zu planen und zu realisieren. Der Beizug von ausgebildeten und mit der Thematik vertrauten Architekten, Bauleitern und Unternehmern ist deshalb unbedingt zu empfehlen. In der Schweiz bietet das Zentrum für hindernisfreies Bauen der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Wohnraumanpassung. Weitere Informationen:
- Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Zentrum für hindernisfreies Bauen, CH-5037 Muhen; URL: https://www.spv.ch/de/was_wir_tun/zentrum_fuer_hindernisfreies_bauen/
- Handbuch „Hindernisfreies Bauen", Schweizer Paraplegiker-Stiftung (Hrsg.), ISBN 3-033-00378-8, CHF 50.00; URL: https://www.spv.ch/de/publikationen/handbuch_hindernisfreies_bauen/
- Kostenloser Download „Mindestanforderungen" aus dem Handbuch „Hindernisfreies Bauen"; URL: http://www.spv.ch/__/frontend/handler/document.php?id=756&type=42
Zum Autor:
- Felix Schärer ist diplomierter Architekt und seit 2005 Bereichsleiter des Zentrums für hindernisfreies Bauen an der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV).
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