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Drohende Corona-Triage bei Querschnittlähmung – und was man dagegen tun sollte

Unschönes Thema, aber leider sehr wichtig und aktuell, daher lest das Folgende bitte aufmerksam durch:

Wie schon im Forum diskutiert, könnte die Covid-19-Pandemie zur Folge haben, dass die Spitäler nicht mehr genügend Ressourcen auf den Intensivstationen zur Verfügung stellen können. Im Falle einer Ressourcenknappheit müssten Ärzte anhand der verschärften Triage-Kriterien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) entscheiden, wer auf die Intensivstation eingewiesen würde und wer nicht.

Zwar halten die SAMW-Richtlinien in der aktuell überarbeiteten Triage-Empfehlung explizit fest, dass Menschen mit Behinderungen bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht diskriminiert werden dürfen. Entscheidend ist die erwartete «kurzfristige Prognose».

Die SAMW hat jedoch in den Richtlinien eine «Klinische Fragilitätsskala» als Entscheidungshilfe angeboten. In dieser Skala ist die Abhängigkeit von einer Drittperson ein Kriterium für die höhere Einstufung und damit ein Grund, im Falle einer Ressourcenknappheit nicht behandelt zu werden. Dies führt dazu, dass de facto u. a. Menschen mit einer Querschnittlähmung überdurchschnittlich häufig von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen würden, auch wenn die kurzfristige Prognose bei guter Kenntnis ihrer medizinischen und Lebenssituation sie sehr wohl in die Gruppe der zu behandelnden führen würde.

Was kann man nun tun, um dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren?

Die Schweizerische Gesellschaft für Paraplegie (SSoP) ermutigt alle betroffenen Personen, dass sie ihren Willen mit ihren Angehörigen besprechen und schriftlich in der Patientenverfügung festhalten.

Menschen mit Querschnittlähmung sind häufig an ein Querschnittzentrum angebunden und umfangreiche medizinische und persönliche Informationen sind dort bekannt. Bei Fragen während einer intensivmedizinischen Behandlung, insbesondere auch in der Triage-Situation, bieten die Querschnittzentren deshalb an, ergänzende Informationen zur medizinischen und persönlichen Situation des Patienten zu geben und im Hinblick auf das weitere Vorgehen zu beraten. Falls Patienten diese Unterstützung wünschen, sollten sie diesen Willen in der Patientenverfügung festhalten oder die Angehörigen sollten auf diese Möglichkeit hinweisen. Die Intensivstationen können dann gerne mit dem Querschnittzentrum des Vertrauens Kontakt aufnehmen.

Eine Formulierung in der Patientenverfügung könnte wie folgt lauten:

«Für den Fall, dass ich urteilsunfähig bin, möchte ich, im Falle einer Triage, einer medizinischen instabilen Situation oder bei fehlender Urteilsfähigkeit, dass mit meinem Querschnittszentrum (Name & Adresse Querschnittszentrum) Kontakt über meinen Allgemeinzustand aufgenommen wird.»

Mehr Informationen und weiterführende Links findet Ihr unter diesem Link.

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