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Alltag & Mobilität

Pflegende Angehörige: Hilfe für Ihre Mammutaufgabe

Sie betreuen und pflegen eine/n Angehörige/n mit Querschnittlähmung oder einer ähnlichen Diagnose im häuslichen Umfeld? Damit Sie die passende Unterstützung finden, haben wir für Sie Angebote aus der Schweiz zusammengestellt: von Beratung und Weiterbildung über finanzielle Entschädigung bis zu Entlastungsdiensten und Ferienangeboten.

Inhalt:

 

Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie Ihre Angehörigen pflegen. Danke!

Betreuende Angehörige sind für eine hochwertige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft unverzichtbar. Ihnen ist zu verdanken, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich zu Hause leben können.

«Bin ich dieser Aufgabe gewachsen?» Mit diesem zweifelnden Gedanken sind Sie nicht allein. Ihren Liebsten zu helfen und gleichzeitig die eigenen Herausforderungen – privat wie beruflich – zu meistern, ist ein echter Balanceakt. Täglich ist Engagement, Mut und Kraft gefordert. Andererseits kann diese Situation familiäre Bindungen stärken und alle Beteiligten befähigen, über sich selbst hinauszuwachsen.

Um der Aufgabe als betreuende/r Angehörige/r gerecht zu werden, ist Folgendes von grösster Bedeutung: Sie dürfen Ihr eigenes Leben und Ihre eigene Gesundheit nicht vernachlässigen – und Sie dürfen Hilfe in Anspruch nehmen. Doch wo finden Sie solche Hilfe? In diesem Artikel haben wir Ihnen zahlreiche Angebote* zusammengestellt, die Ihren Alltag erleichtern können.

*Bitte beachten Sie: Die aufgeführten Angebote ändern sich laufend, sodass wir die Aktualität sämtlicher Links resp. Inhalte nicht gewährleisten können. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns anzupassende Angaben oder hilfreiche weitere Angebote Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, damit wir diese Informationsquelle für alle betreuenden Angehörigen so aktuell wie möglich halten können. Besten Dank!

Was bedeutet «betreuende Angehörige» resp. «pflegende Angehörige»?

Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit BAG sind die Begriffe «Betreuung» und «Pflege» in Gesetzes- und Behördentexten aktuell weder trennscharf noch einheitlich definiert. Auch in der Praxis sind fliessende Übergänge vorhanden. Daher sind die Begriffe «betreuende Angehörige» und «pflegende Angehörige» in diesem Beitrag gleichberechtigt zu betrachten.

Eine Person ist betreuende/r resp. pflegende/r Angehörige/r, wenn sie umständehalber oder freiwillig regelmässig Zeit aufwendet, um einem Menschen aus dem näheren Umfeld im Alltag zu helfen, der aus gesundheitlichen oder anderen Gründen in seiner Eigenständigkeit eingeschränkt ist. Somit erbringen betreuende / pflegende Angehörige nebenberuflich und informell Dienstleistungen der Hilfe, der Pflege und der Anwesenheit, um die Behinderungen und das Unvermögen eines bedürftigen Menschen zu kompensieren, seine Sicherheit zu gewährleisten und seine Identität und gesellschaftliche Zugehörigkeit zu erhalten.

Übliche Differenzierung zwischen Betreuung und Pflege:

Zur Betreuung zählen üblicherweise Dienstleistungen wie Einkaufen, Kochen, Spülen, Waschen, Putzen, Gartenarbeit, Begleiten bei Spaziergängen, Ausflügen, Veranstaltungsbesuchen, Arztterminen und Behördengängen, Organisieren von Terminen, Transporten, Diensten und Handwerkern, Verwaltung von Finanzen, Besorgen von Hilfsmitteln etc.

Zur Pflege gehören Tätigkeiten wie Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang, Betten, Lagern, Mobilisieren, Bewegungsübungen, Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Anlegen von Kompressionsstrümpfen, Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten und Injektionen, Messen von Blutdruck und Blutzucker, Legen und Wechseln von Sonden und Kathetern, Bedienen von Beatmungsgeräten etc.

Betreuung von Angehörigen – ein Thema von nationaler Bedeutung

Obwohl in der Schweiz fast 600’000 Personen ihre Angehörigen betreuen, werden entlastende Tages- und Nachtstrukturen noch zu wenig genutzt. Die Gründe dafür sind in einer Studie der ZHAW und des Forschungs- und Beratungsbüros Econcept aufgezeigt.

Auch die Schweizer Paraplegiker-Forschung und mehrere SwiSCI-Studien haben die Situation speziell von pflegenden Angehörigen von Menschen mit Querschnittlähmung untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass 63 % der befragten Angehörigen in den letzten 12 Monaten keinen Entlastungsdienst in Anspruch genommen hatten. Zudem nutzten 60 % der Angehörigen keine Entschädigungsmöglichkeiten für ihre Unterstützung – dies, obwohl ihre finanziellen Mehrkosten aufgrund der Pflegesituation zum Teil erheblich waren.

Damit sich die Betreuung von Angehörigen besser mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbaren lässt, hat der Bundesrat einen Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger verabschiedet. Die konkreten Massnahmen sind hier sowie unten im Abschnitt «Finanzielle Entschädigung» erläutert.

Auf der BAG-Webseite werden laufend neue Projekte und Angebote für betreuende Angehörige publiziert. Zudem können Sie selbst ein neues Angebot entwickeln oder ausbauen. Mehr zum Förderprogramm des Bundes finden Sie auch auf dieser Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV, auf der viele Fakten zum Thema «Betreuende Angehörige entlasten» zusammengefasst sind.

Die Grafik des Bundesamts für Gesundheit zeigt die Häufigkeit der betreuenden Angehörigen von 16 bis 86 Jahren, jeweils in 5-Jahres-Gruppen zusammengefasst.

In der Schweiz betreuen fast 600'000 Personen ihnen nahestehende Menschen. (Quelle: BFS/BAG, https://soziale-sicherheit-chss.ch)

 

Wo finden Sie als pflegende/r Angehörige/r nun konkret Unterstützung? Hier auf der Community der Schweizer Paraplegiker-Gruppe haben wir die wichtigsten Angebote zusammengestellt:

Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

Das Gespräch mit Fachpersonen oder Menschen, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, vermittelt ein Gefühl des Verstanden-Werdens. Untenstehend finden Sie Angebote, die Ihnen mit praktischen Tipps helfen und Sie durch den Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe stärken.

Für pflegende Angehörige (ganze Schweiz)

Lebensberatung SPV

Das Team der Lebensberatung der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) berät und unterstützt Angehörige von Querschnittgelähmten schweizweit im ambulanten Rahmen. Angehörige können sich mit Fragen z. B. zu Finanzierung, zu Leistungsansprüchen oder bei Sorgen über ihre Befindlichkeit direkt melden. Die SPV verfügt über ein Team von Sozialarbeitenden, die Sie in den Sprachen DE, FR, IT und EN betreuen können.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

  • Webseite Sozialberatung
  • Website Peerberatung
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 041 939 68 68

team lebensberatung spv

Das Team der Lebensberatung SPV unterstützt Menschen mit Querschnittlähmung sowie deren Angehörige bei vielerlei Fragen und Problemen.

Pro Infirmis

Pro Infirmis bietet eine anonyme, schriftliche Online-Beratung an. Die Fragen werden gewöhnlich innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet. Dazu beraten und begleiten die kantonalen Stellen von Pro Infirmis persönlich in allen Lebensbereichen, zu Themen wie Wohnen, Entlastungsdienste, Sozialversicherungen, Finanzen und administrative Aufgaben.

Kosten: Beratung kostenlos, gewisse Dienstleistungen kostenpflichtig

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 058 775 20 00
Schweizerisches Rotes Kreuz

Das Rote Kreuz beantwortet wichtige Fragen rund um Betreuung und Pflege und vermittelt zusätzlich Informationen. Auch Erfahrungsberichte und eine Bibliothek mit Ratgebern, Filmen und weiteren nützlichen Informationen sind verfügbar.

Kosten: Infos kostenlos, Entlastungsangebote kostenpflichtig

Informationen:

Selbsthilfe Schweiz

Menschen in ähnlichen Lebenssituationen schliessen sich zusammen, um sich gegenseitig zu helfen. Einfach Thema ins Suchfeld eingeben – z. B. «Spina bifida», «ALS», «Muskelerkrankung» oder «Plegie» (für Querschnittlähmung) – und unten links «Ich bin Angehörige» anklicken. Es können auch neue Selbsthilfegruppen gegründet werden, die zu Beginn fachliche Unterstützung erhalten.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 061 333 86 01
Pro Aidants

Langjährige begleitende und pflegende Angehörige («Carer») stellen ihr Wissen zur Verfügung. In der Wissensdatenbank sind vielerlei Informationen von diversen Stellen und Organisationen zusammengetragen. Das Swiss Carers Forum bietet eine Online-Austauschmöglichkeit für betreuende Angehörige in der Schweiz. Die We+Care App erleichtert die Organisation der Betreuung. Und ein Notfallplan sichert einen nahtlosen Übergang der Betreuung für den Fall, dass Angehörige diese plötzlich nicht mehr selbst leisten können.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 044 586 79 64
ParaHelp

ParaHelp berät bei allen Fragen rund um Querschnittlähmung und querschnittähnliche Syndrome. Häufige Themen sind: Haut- und Wundberatung; Blasen- und Darmmanagement; Transfer, Lagerung und Mobilität; Wahl und Beschaffung von Hilfsmitteln; Heimbeatmung; Case Management bei Amyotropher Lateralsklerose (ALS); sowie koordinative Fragen rund um das Netzwerk an Leistungserbringern.

Kosten: KLV-pflichtige Leistungen werden nach KVG mit den Versicherungen kostenpflichtig abgerechnet.

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 041 939 60 60
Inclusion Handicap Rechtsberatung

Inclusion Handicap ist der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen. Er bietet Rechtsberatung für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und Betreuungspersonen an. Über Einzelheiten des Angebots, die Vorgehensweise sowie Rechte und Pflichten orientiert das Reglement.

Kosten: Beratung kostenlos, dies unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Organisation. Bei Übernahme eines Mandates wird eine einmalige Fallpauschale von CHF 150.‒ berechnet.

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 031 370 08 30
  • Regionale Kontakte
Peer Counsellors SPZ

Wer könnte Wissen und Erfahrungen glaubwürdiger und authentischer vermitteln als Menschen, die gleiche oder ähnliche Situationen durchlebt haben? Angehörigen-Peers unterstützen Angehörige von Menschen mit Querschnittlähmung, die aktuell im Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ) stationär rehabilitiert werden. Selbstverständlich können Sie sich auch noch nach dem Austritt telefonisch melden.

Neben der persönlichen Beratung fördern die Peers den – auch spontanen – Austausch von Angehörigen im SPZ. Im Restaurant Centro gibt es einen Tisch, der den Angehörigen gewidmet ist. Zudem werden Abendessen für Angehörige organisiert.

Kosten: Beratung kostenlos, Abendessen kostenpflichtig mit 40 % Rabatt

Informationen:

  • Angebote des SPZ für Angehörige
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 041 939 53 37 (Di–Do)
Peer Counselling – was ist das?

Mit dem Begriff Peer Counselling wird eine spezielle Form der Beratung bezeichnet, bei der Betroffene durch Betroffene beraten werden. Häufig können Menschen in einer belastenden Situation leichter Unterstützung von Menschen annehmen, die eine ähnliche Situation durchlebt haben. Auch ist der Mut grösser, Probleme authentisch zu offenbaren, wenn man mit Gleichgesinnten darüber sprechen kann.

Die Angehörigen-Peers im SPZ ...

  • kennen die Situation aus eigener Erfahrung und sind versiert im Umgang mit Alltagsthemen, herausfordernden Themen und Tabuthemen.
  • stellen betreuenden Angehörigen Informationen zur Verfügung und können aufgrund des eigenen Erfahrungsschatzes Anregungen und Tipps für den Alltag geben.
  • zeigen mit ihrer ‹Vorbildrolle› anderen Angehörigen, dass ein erfülltes Leben wieder möglich ist.
  • bieten auch telefonische Beratungen an, wenn der Erstkontakt physisch erfolgt ist oder wenn ein Besuch nicht machbar ist.

Im Peer Counselling-Team des SPZ arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und Erfahrungen, darunter auch Angehörige von Menschen mit Querschnittlähmung. Das Gruppenbild zeigt das elfköpfige Team der Peers.

Das Peer-Counselling-Team des SPZ Nottwil bietet Beratung für Patient/-innen des SPZ sowie auch speziell für ihre Angehörigen. In diesem Video stellen sich die Peers vor.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (ganze Schweiz)

Young Carers  Careum Hochschule Gesundheit

Diverse Angebote und Informationen für pflegende Angehörige unter 18 Jahren: vertrauliche Hilfe unter der kostenlosen Telefonnummer 147 oder unter www.147.ch, ausserdem Treffen, Umfragen, Konferenzen, Beratungsgruppe, Videointerviews mit Erfahrungsberichten etc.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 043 222 50 56
  • Telefon-Helpline 147

Für Eltern von Kindern mit Behinderung (ganze Schweiz)

EnableMe – Stiftung MyHandicap

Ein Ziel der digitalen Begleitstelle der Stiftung MyHandicap ist es, Eltern bei ihren Herausforderungen im Alltag zu entlasten. Eltern finden praktische Unterstützung in jeder Lebensphase ihres Kindes – durch Informationen sowie Austauschmöglichkeiten in einer Online-Elterncommunity.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 071 911 49 49
Jeweils am 30. Oktober: Tag für pflegende und betreuende Angehörige

Je nach Region und Kanton sind diverse Aktionen, Tagungen und Angebote geplant. Weitere Informationen auf dieser Webseite. Zudem gibt es online Tipps für Angehörige.

Kantonale Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen

Berufstätige betreuende Angehörige finden bei info-workcare.ch nützliche Informationen und Kontaktdressen von Organisationen und Einrichtungen, sortiert nach Kantonen.

Dazu bietet das Rote Kreuz eine Übersicht über Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige in jedem Kanton. Die Angebote sind nach Bedürfnissen unterteilt, z. B. Selbsthilfegruppen, Budget- und Rechtsberatung sowie themenspezifische Informationen und Beratung.

Pflegende Angehörige Freiburg (DE / FR) (Kanton Freiburg)

PA-F hat die wichtigsten Entlastungs- und Unterstützungsdienste zusammengetragen, die pflegenden Angehörigen im Kanton Freiburg zur Verfügung stehen: ein umfangreiches Verzeichnis der diversen Institutionen und Dienste, dazu Kurse und Weiterbildungen, Dokumente und Links, Informationen zur finanziellen Unterstützung, die Hotline «An·gehör·ige» etc. Zudem beantwortet eine Broschüre 15 häufige Fragen, die sich pflegende Angehörige stellen.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 058 806 26 26
GE suis proche aidant (FR) (Kanton Genf)

Pflegende Angehörige aus dem Kanton Genf finden hier umfangreiche Unterstützung: die Helpline Proch’info; ein Schulungsprogramm; finanzielle und administrative Unterstützung; Treffen im ganzen Kanton zum Austausch mit Fachpersonen und anderen Angehörigen; sowie Entlastung durch Betreuung der/des Angehörigen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung für einen oder mehrere Tage.

Kosten: Schulungen (CHF 30.‒) und Entlastungs­angebote kosten­pflichtig, übrige Angebote kostenlos

Informationen:

Stadt Genf (FR)

Die Stadt Genf organisiert ebenfalls monatliche Treffen zwischen pflegenden Angehörigen. Ausserdem werden Kurzaufenthalte (5 bis 45 Tage pro Jahr) für ältere Menschen mit Betreuungsbedarf angeboten, damit pflegende Angehörige vorübergehend entlastet werden.

Kosten: Treffen kostenlos, Entlastungs­angebote kosten­pflichtig

Informationen:

ProcheConnect – Pro Infirmis (FR) (Kanton Waadt)

Die Kommunikationsplattform ProcheConnect informiert pflegende Angehörige umfassend über unterstützende Leistungen im Kanton Waadt und bietet zahlreiche Links zu den diversen Angeboten.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

Association de proches aidants (FR) (Kanton Waadt)

Die Vereinigung bietet eine kostenlose Helpline, Online-Kurse, Treffen mit anderen Angehörigen für den Erfahrungsaustausch (Termine werden via Facebook angekündigt) sowie Patenschaften durch freiwillige, ebenfalls pflegende Angehörige, die einen zu Hause oder an einem gewünschten Ort treffen.

Kosten: Online-Kurse CHF 20.‒ pro Jahr, übrige Angebote kostenlos

Informationen:

  • Webseite
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  • 0800 77 88 00
Espace proches (FR) (Kanton Waadt)

Ein Team aus Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich bietet betreuenden Angehörigen persönliche Unterstützung (nach Vereinbarung) und eine kostenlose Hotline.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 0800 660 660
Vereinigung Betreuende Angehörige Wallis (DE / FR) (Kanton Wallis)

Angeboten werden ein Beratungstelefon, Gesprächsgruppen sowie Kontakte zu den unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten im Kanton Wallis. Zudem sind in zwei Flyern kompakt wichtige Informationen zur Vereinigung und wichtigen Partnern sowie zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten im Kanton Wallis aufgeführt.

Kosten: Kostenlos

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 027 321 28 27

Kurse und Weiterbildungen

Von Betroffenen – für Betroffene

Neben Einzelberatungen bieten die Angehörigen-Peers des Schweizer Paraplegiker-Zentrums SPZ auch Gruppenschulungen an:

Ressourcen stärken für Angehörige – Para KnowHow-Kurs SPZ

In diesem Kurs lernen Angehörige von Menschen mit Querschnittlähmung, wie man Stress, Belastungen und schwierige Lebenssituationen gut überstehen kann und dabei selbst gesund und handlungsfähig bleibt. Ein möglicher Weg ist das bewusste Erkennen und Stärken eigener Ressourcen sowie der Aufbau neuer Fähigkeiten.

Ort: Nottwil

Dauer: 1 Nachmittag

Kosten: Kostenlos bis ein Jahr nach Austritt aus der Erstrehabilitation, danach CHF 30.‒

Informationen:

  • Kursübersicht (zweite Seite rechts)
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 041 939 53 37
Angehörigentag – Para KnowHow-Kurs SPZ

Angehörige von Menschen mit einer Querschnittlähmung sind Mit-Betroffene. Sie sind ebenso mit Belastungen, Ängsten und Veränderungen konfrontiert. Doch Angehörige sind im Alltag oft auf sich allein gestellt. Dieser Tag ermöglicht den Bezugspersonen, sich untereinander auszutauschen und den Rat von Expert/-innen einzuholen. Dieses Wissen hilft bei der Selbstfürsorge und bei der Entlastung des künftigen Alltags.

Ort: Nottwil

Dauer: 1 Tag

Kosten: Kostenlos bis ein Jahr nach Austritt aus der Erstrehabilitation, danach CHF 120.‒ (max. zwei Angehörige pro Patient/-in)

Informationen:

  • Kursübersicht (unten rechts)
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 041 939 53 37

Fachwissen rund um die Pflege und Betreuung

Zwei Frauen helfen einen älteren Mann zu Hause, sich im Bett aufzurichten. Neben dem Bett steht ein Rollstuhl bereit.

Angehörige können in diversen Kursen ihr Fachwissen rund um die Pflege erweitern.

Sie möchten sich neu der Pflege von Angehörigen widmen oder Ihr bestehendes Wissen vertiefen? Die folgenden Aus- und Weiterbildungen helfen Ihnen dabei.

Grundlagen für betreuende Angehörige – Pro Senectute Luzern

Die Kursinhalte möchten Sie im gesund Bleiben stärken:

  • Meine Aufgabe(n) und Rolle(n) im Alltag
  • Überblick über verschiedene Dienstleistungsangebote
  • Hilfe! Ich kann nicht mehr! Wer hilft weiter?

Ort: Luzern

Dauer: 3 halbe Tage

Kosten: CHF 150.‒ (Tipp: Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse erfragen)

Informationen:

  • Webseite
  • Kursübersicht
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 041 226 11 96
  • Flyer
Grundlagen für pflegende Angehörige – Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Luzern

Zu den drei folgenden Themen erhalten Sie kompetentes Wissen, um sich in Ihrem pflegerischen Alltag sicherer zu fühlen:

  • Notfälle bei älteren Menschen – reagiere ich richtig?
  • Mobilisation – Tipps und Tricks
  • Aggressives Verhalten – was tun? Was nicht tun?

Ort: Luzern

Dauer: 3 halbe Tage

Kosten: CHF 150.‒ (Tipp: Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse erfragen)

Informationen:

  • Webseite
  • Kursübersicht
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  • 041 418 74 77
  • Flyer
Weiterbildungen (ganze Schweiz) – Pro Senectute

Im vielfältigen Weiterbildungsangebot der Pro Senectute finden Sie weitere praxisnahe Kurse, z. B. «Coaching für betreuende Bezugspersonen» (Teil 1 und 2) oder den «Erste-Hilfe-Kurs für psychische Gesundheit».

Bitte beachten Sie: Die genannten Kurse sind nicht immer verfügbar.

Ort: Je nach Kurs Zürich oder Olten

Dauer und Kosten: Je nach Kurs

Informationen:

  • Kursübersicht
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  • 044 238 89 89
Weiterbildungen (ganze Schweiz) – Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)

Im vielfältigen Weiterbildungsangebot des SRK finden Sie ebenfalls praxisnahe Kurse wie z. B.::

  • «Angehörige betreuen und pflegen: Die Rollen werden neu verteilt, Selbstpflege»
  • «Notfälle 2: Notfallsituationen im Alltag»
  • «Menschen begleiten - empathisch, authentisch, reflektiert»
  • den Lehrgang «Passage SRK», der Sie für die anspruchsvolle Begleitung von sterbenden und schwerkranken Menschen befähigt.

Bitte beachten Sie: Die genannten Kurse sind nicht immer verfügbar.

Ort, Dauer und Kosten: Je nach Kurs

Informationen:

«Letzte Hilfe Kurs»

Erfahrene Mitarbeitende aus der Hospiz- und Palliativversorgung vermitteln Grundwissen über die Sterbebegleitung. Ein Ziel ist es, die Angst im Umgang mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod zu nehmen. Es werden Fragen behandelt wie: Was passiert beim Sterben? Wann beginnt das Sterben? Wie können wir als Laien unterstützen und begleiten? Wo können wir uns hinwenden, wenn es professionelle Unterstützung benötigt?

Ort: Der Kurs wird an vielen Orten in der Schweiz durchgeführt.

Dauer: 4 oder 6 Stunden

Kosten: «Vielerorts kostenfrei oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag»

Informationen:

Lehrgang «Pflegehelfende SRK» – Schweizerisches Rotes Kreuz

Während diesem Lehrgang können Sie sich auf Pflege von Angehörigen vorbereiten. Der Besuch des Lehrgangs inkl. Praxiseinsatz befähigt die Teilnehmenden, im Auftrag von Pflegefachpersonen, hilfsbedürftige Menschen zu begleiten und sie im täglichen Leben kompetent zu unterstützen. Das Zertifikat Pflegehelfende SRK ist in der ganzen Schweiz anerkannt.

Ort: Der Kurs wird an vielen Orten in der Schweiz durchgeführt.

Dauer: 120 Stunden Theorie und 12–15 Tage praktischer Teil

Kosten: Je nach Rotkreuz-Kantonalverband zwischen CHF 2‘000.‒ und 3‘000.‒

Informationen:

Lehrgang «Zertifizierte/r Pflegehelfer/in» – AsFam

Auch mit diesem Lehrgang können Sie sich – etwas günstiger als beim SRK – auf Ihre Aufgabe als pflegende/r Angehörige/r vorbereiten. Das Zertifikat ist in der ganzen Schweiz anerkannt. Im Anschluss an den Lehrgang haben Sie verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten, mit denen Sie sich spezialisieren und Ihr Fachwissen erweitern können.

Ort: Der theoretische Teil findet zur Hälfte als Präsenzunterricht in Kloten statt.

Dauer: 120 Stunden Theorie und 15 Tage praktischer Teil

Kosten: CHF 1‘800.‒

Informationen:

  • Webseite
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  • 044 651 01 01

Eine ältere Dame sitzt im Rollstuhl. Sie trägt eine beige Wollmütze und eine hellblaue Jacke, ihre Beine sind mit einer roten Decke bedeckt. Ihre Tochter, eine zirka 50-jährige Frau mit blonden Haaren und langem Mantel, schiebt die Dame über den Fussgängerstreifen.

Damit ihre Liebsten so lange wie möglich zu Hause leben können, übernehmen Angehörige zusätzlich eine Pflegerolle – und damit enorme Verantwortung.

Finanzielle Entschädigung

Jährlich leisten schweizweit rund 600'000 betreuende Angehörige unbezahlte Arbeit im Wert von rund 3.7 Milliarden Franken. Häufig sind Pflege und Betreuung nur schwer mit einer Erwerbstätigkeit vereinbar, was zu finanziellen Problemen führen kann. Diese können bei starker Reduktion oder Aufgabe der Arbeitsstelle unmittelbar spürbar werden, aber sie können sich auch erst im Alter durch Renteneinbussen zeigen.

Die Frage nach der Bezahlung

Insbesondere bei grösseren Familiensystemen, wo möglicherweise auch mehrere Personen Unterstützung leisten, tauchen immer wieder Fragen auf wie: «Soll mir mein Vater dafür etwas bezahlen?», «Kann man das später mit dem Erbe verrechnen?» oder «Darf ich fürs Wäschewaschen einen Beitrag von meinem Onkel verlangen?». Pro Senectute empfiehlt, einen Betreuungs- und Pflegevertrag zu verfassen, in dem die genauen Tätigkeiten, deren Umfang und auch ein Entgelt geregelt werden können.

Anstellung durch Spitex-Organisationen

Betreuende resp. pflegende Angehörige können sich in einigen Kantonen bei Spitex-Organisationen anstellen lassen. Hierzu lassen Sie sich am besten durch die regionale Vertretung der Organisation beraten.

Die Organisation Work+Care hat Punkte zusammengestellt, die vor einer Anstellung in einer Spitex-Organisation zu erwägen sind. Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Schweiz gibt es kein «Recht auf Anstellung». Die Anstellung durch Spitex-Organisationen ist kantonal geregelt.
  • Eine Anstellung ist an diverse Bedingungen geknüpft (siehe Liste unten).
  • Es können nur pflegerische Leistungen der sog. «Grundpflege» (gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c) abgerechnet werden. Dazu gehören insbesondere Mahlzeiten eingeben, Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege und beim Toilettengang, Mobilisation und Lagerung sowie Dekubitusprophylaxe. Nicht bezahlt hingegen werden soziale Betreuung, Hauswirtschaft sowie Behandlungspflege.
  • Ist ein/e pflegende/r Angehörige/r bei der Spitex angestellt, ist die Organisation für die Qualitätskontrolle verantwortlich. Um eine ausreichende Entlastung sicherzustellen, können während Wochenenden oder zur Ferienablösung auch andere Spitex-Mitarbeitende zum Einsatz kommen.

In der Regel gelten die folgenden Anstellungsbedingungen:

  • Ab 18 Jahren
  • Pflege eines Familienmitglieds
  • Stabile und langfristige Pflegesituation
  • 1.5 Stunden täglicher Grundpflegebedarf
  • Pflege an Wohnort mit kantonaler Bewilligung
  • Keine arbeitsrechtlichen Konflikte
  • Bereitschaft für Qualitätsmassnahmen
  • Einverständnis aller Beteiligen

Hinzu kommen je nach Organisation weitere, spezifische Bedingungen für die Anstellung, die unten jeweils mit aufgeführt sind.

Gemäss Spitex Schweiz gibt es bei der Anstellung von pflegenden Angehörigen durch die Spitex Chancen wie auch Risiken. Die Careum Hochschule Gesundheit hat im Projekt «work & care integra» – u. a. gemeinsam mit ParaHelp – dieses relativ neue Erwerbsmodell untersucht. Entstanden sind ein Manual zur Anstellung pflegender Angehöriger und ein Kalkulationstool.

Das Manual informiert pflegende Angehörige umfassend zum Anstellungsmodell und enthält die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojekts. Das Kalkulationstool ermöglicht pflegenden Angehörigen und Spitex-Organisationen, allfällige (Sozialversicherungs-)Kosten zu berechnen. Beides soll Angehörigen eine informierte Entscheidung ermöglichen, ob das Anstellungsmodell für sie in Frage kommt.

Falls das Modell für Sie interessant ist, finden Sie nachfolgend eine Liste von Privatspitex-Organisationen, die Ihnen eine Anstellung als pflegende/r Angehörige/r anbieten. Basierend auf einer Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause rechnen die Organisationen den Umfang Ihrer Grundpflegeleistungen für das Familienmitglied mit der zuständigen Versicherung ab.

Solicare

Neben der finanziellen Entschädigung bietet Solicare pflegenden Angehörigen auch Entlastungsangebote, Aus- und Weiterbildungen, eine persönliche Ansprechperson sowie administrative Unterstützung mit Versicherungen und Behörden.

Anstellungsbedingungen: Keine speziellen Bedingungen. Der Lehrgang «Pflegehelfende SRK» ist nicht notwendig.

Anerkannt in folgenden Kantonen: Aargau, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Uri, Zug, Zürich (Voranmeldungen für die gesamte Deutschschweiz sind jederzeit möglich.)

Vergütung: Solicare zahlt Ihnen einen Stundenlohn von derzeit CHF 33.50 brutto. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbeitrag und beinhaltet sämtliche Sozial­versicherungs­leistungen (z. B. AHV, ALV, KTG, UVG, BVG).

Informationen:

  • Webseite
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  • 041 391 02 34
Care Solutions

Die Fridli-Spitex als Teil der Care Solutions GmbH ist die erste Organisation für Krankenpflege in der Schweiz, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert hat. Zudem hilft sie bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen.

Anstellungsbedingungen: Keine speziellen Bedingungen. Der Lehrgang «Pflegehelfende SRK» ist nicht notwendig.

Anerkannt in folgenden Kantonen: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schwyz, Zug, Zürich

Vergütung: Der Stundenansatz beträgt derzeit CHF 33.50 brutto inkl. Sozial­versi­cherungs­beiträge.

Informationen:

  • Webseite
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  • 055 511 20 50
Permed

Permed als private Spitexorganisation bietet pflegenden Angehörigen eine Anstellung in ihrer Region an.

Anstellungsbedingungen: Je nach Krankenkasse des Betroffenen ist für Angehörige eine Weiterbildung in einem Lehrgang «Pflegehelfende SRK» nötig, um sich anstellen zu lassen.

Anerkannt in folgenden Kantonen: Basel, Genf, Lausanne, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug, Zürich

Vergütung: Der Stundenansatz beträgt zwischen CHF 25.‒ und 33.50 pro Stunde brutto inkl. Sozial­versi­cherungs­beiträge.

Informationen:

  • Webseite
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  • 044 254 54 54
  • Regionale Kontakte
AsFam

AsFam unterstützt pflegende Angehörige, indem sie diese mit Arbeitsverträgen anstellt und ihnen für erbrachten Pflege­leistungen einen angemessenen Lohn und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Zudem wird für den Teil der Pflege, der aus zeitlichen oder fachlichen Gründen nicht von den Angehörigen ausgeführt werden kann, ein externer Dienstleister organisiert.

Anstellungsbedingungen: Der Lehrgang «Pflegehelfende SRK» ist nicht notwendig. Falls gewünscht, kann der AsFam-Lehrgang «Zertifizierte/r Pflegehelfer/in» besucht werden.

Anerkannt in folgenden Kantonen: Aargau, Freiburg, Schaffhausen, Thurgau, Zürich

Vergütung: Der Stundenansatz beträgt derzeit CHF 33.50 brutto inkl. Sozial­versi­cherungs­beiträge.

Informationen:

  • Webseite
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  • 044 651 21 21
  • Regionale Kontakte und Kontaktformular

Zulagen für Betreuungsaufgaben

Auf nationaler Ebene gibt es keinen eigentlichen «Lohn», mit dem Ihr Engagement gegenüber betreuten Angehörigen abgegolten werden kann. Verschiedene Kantone und Gemeinden überweisen den betreuenden Angehörigen einen kleinen symbolischen Betrag, eine sogenannte Zulage für Betreuungsaufgaben. Es lohnt sich, dass Sie sich direkt bei Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeindeverwaltung erkundigen, in der Regel ist das «Amt für Soziales» zuständig.

Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg gibt es diverse Vereine und Einrichtungen, die betreuende Angehörige auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen können. Ausserdem ist Freiburg einer der einzigen Kantone, der eine Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige entrichtet.

Zulagen-Berechtigte: Eltern und Nahestehende, die der hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit sie zu Hause leben kann

Zulagen: Pauschalentschädigung von CHF 15.‒ bis 25.‒ pro Tag

Informationen:

Kanton Luzern

Ab dem 1. Januar 2024 unterstützt der Kanton Luzern pflegende Angehörige mit einer Anerkennungszulage. Zusätzlich erhält die pflegebedürftige Person einen Gutschein für Entlastungsangebote. 

Zulagen-Berechtigte: Die für die Pflege verantwortliche Person und die pflegebedürftige Person. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung bezieht.

Zulagen: Die pflegenden Angehörigen erhalten eine Anerkennungszulage im Wert von Fr. 800.-. Die betreute Person erhält einen Gutschein für Entlastungsangebote im Wert von Fr. 1'200.-.

Informationen:

Kanton Basel-Stadt

Dauernd pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, die durch Angehörige oder Dritte gepflegt werden, haben Anspruch auf finanzielle Beiträge, sofern ein bedeutender Pflege- und Betreuungsaufwand (mindestens eine Stunde pro Tag) notwendig ist und durch Angehörige oder Dritte erbracht wird.

Zulagen-Berechtigte: Die pflegebedürftige Person bzw. ihre gesetzliche Vertretung oder die für die Pflege verantwortliche Person

Zulagen: Pflegebeitrag von CHF 7.80 bis 31.20 pro Tag. Die Höhe des Beitrags hängt vom Erhalt einer Hilflosenentschädigung der IV/AHB ab.

Informationen:

Stadt Bern – in Zusammenarbeit mit Pro Senectute

Senioren mit speziellem Pflegebedarf, die in finanzieller Not sind, können eine finanzielle Unterstützung für Betreuung einholen.

Zulagen-Berechtigte: AHV-Rentner/-innen mit Wohnsitz in Bern, die gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten, können sich für eine Bedarfsabklärung bei Pro Senectute anmelden.

Zulagen: Betreuungs­gutsprachen, abhängig von Einkommen und Vermögen

Informationen:

  • Webseite
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  • 031 321 63 11
  • Online-Anmeldung
Stadt Luzern

Senioren können einen finanziellen Beitrag für die Betreuung zu Hause erhalten.

Zulagen-Berechtigte: Anspruch auf Leistungen haben Menschen, die aus gesundheitlichen, sozialen oder psychischen Gründen Unterstützung benötigen. Im Fokus stehen drei Zielgruppen: Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, Personen, die knapp keine EL beziehen, sowie betreuende Angehörige.

Zulagen: Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen. Pro Einzelfall werden max. CHF 3'000.‒ gesprochen; Ausnahmen sind möglich.

Informationen:

  • Webseite
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  • 041 208 77 77
  • Online-Fragebogen

AHV-Betreuungsgutschriften

Wenn eine noch nicht AHV-berechtigte Person eine kranke oder behinderte angehörige Person betreut, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Betreuungsgutschriften erhalten. Damit kann sie die eigene AHV-Rente aufbessern, wenn sie selbst ins Pensionsalter eintritt. Der Antrag auf eine Betreuungsgutschrift muss jedes Jahr neu bei der kantonalen Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton gestellt werden.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift?

Die folgenden zwei Punkte müssen erfüllt sein:

  • Die betreute Person ist pflegebedürftig und erhält mindestens eine Hilflosenentschädigung leichten Grades.

Zusätzlich:

  • Die betreute Person ist Ihr/e Lebenspartner/in, mit dem/der Sie seit mindestens fünf Jahren im selben Haushalt wohnen.

Oder:

  • Die betreute Person ist nahe mit Ihnen verwandt (Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Grosseltern, Kinder, Stiefkinder, Geschwister) und befindet sich überwiegend (d. h. an mind. 180 Tagen im Jahr) in derselben, leicht erreichbaren Wohnsituation. Leicht erreichbar heisst, dass Sie als Betreuungsperson nicht mehr als 30 km entfernt von der betreuten Person wohnen oder diese innert einer Stunde erreichen können.

Weitere Informationen im Merkblatt der AHV/IV.

Ein älteres Ehepaar blickt auf den See, der Mann sitzt auf einer Holzbank, seine Frau rechts von ihm im Rollstuhl. Ihr brauner Hund liegt in der Wiese und schaut verschlafen nach rechts. Es windet stark und der Himmel ist bewölkt.

Die Pflege und Betreuung von Angehörigen kann zur finanziellen Herausforderung werden, insbesondere durch Renteneinbussen im Alter.

Lohnfortzahlung während dem Urlaub

Offizielle Bestimmungen zum Kurzurlaub für pflegende Angehörige und zum Betreuungsurlaub für Eltern regeln die Lohnfortzahlung für pflegende Angehörige.

Kurzurlaub für betreuende Angehörige

Angestellte Arbeitnehmende, die ein gesundheitlich beeinträchtigtes Familienmitglied betreuen müssen, haben seit 1. Januar 2021 Anspruch auf einen bezahlten Urlaub. Dieser beträgt höchstens drei Tage pro Ereignis und maximal zehn Tage pro Jahr. Die betreuenden Arbeitnehmenden erhalten während dieser Zeit weiterhin und ungekürzt ihren Lohn ausbezahlt.

Betreuungsurlaub und -entschädigung für Eltern

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben seit 1. Juli 2021 Anspruch auf einen Betreuungsurlaub. Dieser dauert maximal 14 Wochen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten. Während dem Betreuungsurlaub erhalten die Eltern eine Betreuungsentschädigung in Höhe von 80 % ihres Einkommens.

Entlastung bei Betreuung und Haushalt

Um pflegende Angehörige im Alltag zu unterstützen, bieten einige Organisationen eine Betreuung des Betroffenen und Unterstützung im Haushalt an. Hingegen unterstützen nur wenige der Organisationen auch bei pflegerischen Tätigkeiten wie z. B. Körperpflege, Versorgung von gesundheitlichen Problemen oder Hilfe bei der Essenseingabe.

Damit Sie besser einschätzen können, wann Sie eine Entlastung benötigen, hat das SRK Luzern dieses Ampelsystem publiziert.

ParaHelp

ParaHelp vermittelt Entlastungsangebote für Angehörige, die eine Auszeit von der Betreuung benötigen, oder helfen, beim Ausfall von pflegenden Angehörigen eine Lösung zu finden. Die Angebote werden individuell auf die Bedürfnisse der Angehörigen abgestimmt.

Kosten: Entlastungsangebote kostenpflichtig

Informationen:

  • Webseite
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  • 041 939 60 60
Entlastungsdienst Schweiz

Begleitung in die Therapie, Ausflüge und Spaziergänge, vorlesen, Gespräche führen, Unterstützung im Haushalt, einkaufen, Essen zubereiten, basteln, spielen und vieles mehr. Die Betreuung findet immer durch dieselbe Person statt. Im Kanton Bern ist auch eine Sofort-Betreuung für Notsituationen verfügbar, wo der Einsatz innerhalb von 24 Stunden (gilt für Werktage) organisiert wird.

Bitte beachten Sie: Der Entlastungsdienst Schweiz wird nur in den Kantonen Aargau, Solothurn, Bern, Zürich sowie in der Stadt St. Gallen angeboten. Es werden keine pflegerischen Arbeiten übernommen.

Tipp: Durch Klicken auf den Link «Webseite» unten, dann auf «Ich suche Entlastung» und dann auf «andere Regionen» erhalten Sie eine Übersicht über Entlastungsdienste anderer Anbieter in anderen Kantonen.

Kosten: Kostenpflichtig. Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung sind in diesem Merkblatt aufgelistet.

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 032 511 26 17
  • Regionale Kontakte
Pro Infirmis

Betreuung, Unterstützung und Pflege bedeutet je nach Situation Körperpflege, Hilfe beim Essen, Freizeitgestaltung, Hausaufgabenhilfe oder eine Wegbegleitung. Die Einsätze erfolgen in der Regel ein- bis zweimal pro Woche und dauern jeweils drei Stunden oder länger. Sie werden möglichst immer von derselben Person geleistet.

Bitte beachten Sie: Der Entlastungsdienst von Pro Infirmis wird nicht in allen Kantonen angeboten. Es werden keine pflegerischen Arbeiten übernommen, Haushaltstätigkeiten gar nicht oder nur eingeschränkt. Für weitere Informationen wählen Sie zunächst auf der Karte (unter dem Link «Webseite») Ihren Kanton und klicken dann oben auf «Entlastungsdienst», sofern verfügbar.

Kosten: Kostenpflichtig. Die Finanzierung kann durch Beiträge von Dritten geleistet werden, z. B. Hilflosenentschädigung der IV, Intensiv­pflegezuschlag der IV, Ergänzungsleistungen (EL), Fonds oder Stiftungen.

Informationen:

  • Webseite
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  • 058 775 20 00
  • Regionale Kontakte
Schweizerisches Rotes Kreuz

Das Rote Kreuz bietet eine Übersicht über Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige in jedem Kanton. Die Angebote sind nach Bedürfnissen unterteilt, z. B. Pflege und Haushalt, Fahrdienst oder Wohnen. In gewissen Kantonen organisiert das Rote Kreuz auch selbst Entlastungsdienste.

Kosten: Beratung kostenlos, Entlastungs­angebote kostenpflichtig

Informationen:

Pro Senectute

Pro Senectute bietet Angehörigen von Senior/-innen Entlastung durch Haushalts- und Putzhilfen, Mahlzeitendienst, Fahr- oder Begleitdienste, administrative Unter­stützung bei Finanzen und Steuern sowie persönliche Beratung, z. B. zum Thema Wohnen im Alter.

Kosten: Beratung kostenlos, Entlastungs­angebote kostenpflichtig

Informationen:

  • Webseite
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • 058 591 15 15
  • Regionale Kontakte
Rückenwind plus, Bad Zurzach

Falls pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen oder Entlastung benötigen, gewährleitet die schweizweit erste Spitalabteilung in einem Pflegezentrum die punktgenaue Pflege einschliesslich medizinischer Dienstleistungen. Die Aufenthaltsdauer beträgt zwischen einer Woche und drei Monaten.

Kosten: Tagesansatz wird von der Kranken- und Unfallversicherung gemäss Spitex-Tarif übernommen. Es entsteht ein kostenpflichtiger Patientenbeitrag von CHF 15.35 pro Tag.

Informationen:

  • Webseite
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  • 056 265 01 76
  • Patienten­anmeldung

Ferienreisen für die betreute Person – Entlastung für die Angehörigen

Abschalten, geniessen und neue Energie tanken. Durch spezialisierte Reisen profitieren Menschen mit Beeinträchtigungen von einem Tapetenwechsel, während ihre Angehörigen eine Auszeit von ihren Betreuungs- und Pflegetätigkeiten geniessen können. Um die Betreuung während der Ferien sicherzustellen, werden die Reisenden von anderen Pflegepersonen begleitet.

Eine Pflegefachfrau begleitet einen Mann im Rollstuhl am Strand, im Hintergrund das Meer und der Sonnenuntergang.

Damit sich pflegende Angehörige erholen können, bieten verschiedene Organisationen betreute Ferien für Menschen mit Beeinträchtigung an.

Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) – in Zusammenarbeit mit ParaHelp

Die SPV bietet Reisen in der Schweiz sowie im nahen und fernen Ausland. Zudem stehen die Reiseprofis auch für Auskünfte über rollstuhlgängige Unterkünfte oder Freizeitangebote für Rollstuhlfahrer/-innen zur Verfügung.

Reisen für Mitglieder mit Tetraplegie

Die «Tetraentlastungswochen» stehen Tetraplegiker/-innen offen, die Aktiv-Mitglieder der SPV sind. Während dem Aufenthalt übernimmt ParaHelp die Pflegeleitung durch ausgewiesenes Fachpersonal und schult vorab die Begleitperson, die während des Aufenthalts die Pflege übernimmt. Die Begleitperson kann von der SPV zugeteilt oder selbst gewählt werden. Damit das Angebot den Angehörigen eine Entlastung vom Pflegealltag ermöglicht, dürfen diese nicht als Begleitpersonen bestimmt werden.

Liste mit pflegenden Begleitpersonen auf Individualreisen

Die SPV führt eine Liste mit Privatpersonen, die Querschnittgelähmte bei Bedarf auf ihre Individualreise begleiten und dort pflegerische Tätigkeiten übernehmen. Nach Erhalt der Liste erfolgt die Kontaktaufnahme privat durch den/die Reisenden.

Kosten:

Die Tetraentlastungswochen sind für die Tetraplegiker/-innen kostenpflichtig. Einmal pro Jahr über­nimmt die SPV die vollen Kosten für die Begleitperson. Auf allen weiteren Reisen bezahlt der/die Tetraplegiker/-in zusätzlich 20 % des Arrangements der Pflege­person.

Die Anfrage der Liste mit Begleitpersonen ist kostenlos.

Informationen:

  • Webseite
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  • 041 939 54 15
  • Tetra-Ferien im Tessin
Claire & George Stiftung

Barrierefreie Ferien und Reisen in der Schweiz. Claire & George unterstützt Sie von der Auswahl des Hotels bis zur Buchung Ihrer mehrtägigen Reise. Je nach Bedarf organisieren die Spezialisten die gewünschten oder notwendigen Services dazu: Transport, Hilfsmittel, Hotelspitex-Pflege sowie Begleitung auf Spaziergängen, auf Tagesausflügen bis hin zur ganzen Reise.

Kosten: Kostenpflichtig

Informationen:

  • Webseite
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  • 031 301 55 65
Procap Reisen

Procap Reisen organisiert seit über 20 Jahren Ferien für Menschen mit Handicap: individuelle Reisen, Gruppenreisen in der Schweiz oder im Ausland sowie Ferienassistenz für Alleinreisende.

Kosten: Kostenpflichtig

Informationen:

  • Webseite
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  • 062 206 88 30
Globetrotter Bern

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen müssen sich oftmals durch einen Dschungel an Vorbereitungen kämpfen, wenn sie in ferne Länder reisen wollen. Reiseberater Roland kennt sich mit diesem Detailwissen am besten aus, denn er ist selbst im Rollstuhl unterwegs.

Kosten: Kostenpflichtig

Informationen:

  • Webseite
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  • 031 326 60 68

«Erholung ist die Pflege, die jeder Mensch sich leisten sollte.»

Kurt Haberstich

Abschliessende Hinweise

Pflege und Betreuung von Angehörigen sind äusserst anspruchsvolle Aufgaben, die oftmals schleichend zunehmen oder vorübergehend massiv ansteigen. Dabei geraten die pflegenden Angehörigen und ihre eigenen Bedürfnisse immer mehr in Vergessenheit – bis sie physisch oder psychisch an ihre Grenzen stossen.

Ein pflegebedürftiger Mann in gestreiftem Hemd sitzt im Rollstuhl, rechts neben ihm läuft eine weibliche Begleitperson, die Hände in den Jeanstaschen. Die Köpfe sind nicht zu sehen.

Der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person gibt oftmals den Takt an. Dabei geraten die Bedürfnisse der betreuenden Angehörigen in den Hintergrund.

Wichtig: Achten Sie auch auf Ihre eigene Gesundheit!

Tipps für pflegende Angehörige
  • Klären Sie mit ihrer/ihrem Angehörigen die gegenseitigen Erwartungen und entscheiden Sie gemeinsam.
  • Sorgen Sie für geeignete Hilfsmittel und eine optimale Wohnsituation. Falls möglich, teilen Sie die Arbeiten mit anderen auf und fördern Sie Selbständigkeit der betreuten Person.
  • Sprechen Sie offen über Ihre Sorgen und tauschen Sie sich aus – auch mit Fachpersonen und anderen Menschen in der gleichen Situation.
  • Nehmen Sie sich und Ihre Bedürfnisse ernst. Dazu gehören auch Pausen und Freizeit. Lassen Sie Hilfe und Unterstützung zu, z. B. Entlastungsangebote. Pflegen Sie Ihr soziales Umfeld.
  • Informieren Sie sich laufend und suchen Sie professionelle Beratung, z. B. zum Thema Finanzen. Lassen Sie z. B. einen eventuellen Anspruch auf Assistenzbeitrag prüfen. Die Lebensberatung SPV unterstützt bei der Anmeldung und Abklärung durch die IV.

Weitere Informationen im Ratgeber von Pro Senectute und in der Broschüre «Mir selber und anderen Gutes tun» von Gesundheitsförderung Schweiz.

«Eigene Schmerzen ertragen wir leichter als die Leiden unserer liebsten Angehörigen.»

Friedrich von Bodenstedt

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