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Leben mit Querschnittlähmung

  1. mondschrein Angesehener Autor
  2. Leben mit Querschnittlähmung
  3. Sonntag, 03. Januar 2021

Hallo ihr Lieben

Als erstes möchte ich euch ein ganz schönes neues Jahr wünschen. Mit vielen bereichernden Begegnungen und sonnigen Momenten und natürlich ganz viel Gesundheit.

Ich möchte gerne einen zweiten Versuch wagen, eine Hilfloseneentschädigung zu beantragen. Da die IV ganz spitzfindig ist, möchte ich das auch sein. Was muss man besonders erwähnen? Zur Erinnerung: Mein Mann ist inkompletter Paraplegiker.  Ist jemand von euch "inkomplett" und hat die Hilflosenentschädigung? Was gab den Ausschlag?

Danke für eure Hilfe!

 

Liebe Grüsse

Akzeptierte Antwort Pending Moderation

Hallo Mondschrein. Schön von Dir wieder zu lesen. 

Zuerst noch, trotz allem, alles gute für das Neue Jahr 2021 Dir und deine Liebsten. 

Zu deine Frage, Nun es ist so es gibt 3 Stufen der Hilflosenentschädigung, ( Leichen, Mitteln, Grossen ), der Antrag kann man Durch Online Formular schalten der IV in deinen Fall wenn ich es noch richtig im Kopf habe bist du Kanton FR, Hier der Link zum Antrag ; https://www.aifr.ch/de/leistungen/privatpersonen#hilflosenentschadigung,  

Ich weiss das die Hürden für eine Hilflosenentschädigung um es erhalten ziemlich hoch sind, aber hin oder her wenn nun eine Behinderung Besteht, hat man Anspruch mindestens auf die Hilflosenentschädigung Ersten Grades dies ist 460.-CHF In Monat und wird direkt mit der IV Rente integriert, Was auch neu ist seit 3 oder 5 Jahre zirka, wer dann eine Hilflosenentschädigung verfügung bekommt, hat dann automatisch Einspruch auf Assistenzbeitrag der IV, Dies ist dann etwas zusätzlich, man erhaltet gewissen stunden pro Monat bewilligt, dann muss die Assistierende Person eine Pflege oder Auch Putzfrau/mann etc einstellen dabei sind verschiedene vorläge und Formulare auszufüllen.. ( Aber dabei kann ich dir auch helfen zuerst muss aber die Hilfsloseänschdiegung bewilligt werden ) Und Man hat auch zusätzlich wen man eine EL Verfügung hat Einspruch auf Haushaltshilfe dies ist 460.-CHF In Monat.. 

Nun Als erste musst du den Antrag auspfählen und an der IV schicken, dann wird es abgeklärt zu info dies wird auch rückwirkend verfügt also ab dem Zeit wo dein Mann die Behinderung bekommen hat ( maximal aber 5 Jahre zurück ), Eine Ablehnung finde ich fast unwahrscheinlich, denn Fakt ist dein Mann hat eine Behinderung durch die QS, und wenn du angst hast den Antrag selbst zu machen beziehungsweise bekommst eine Anlehnung, geb nicht auf und melde dich direkt an Rechts Fach Experten, wenn du Mitleid der SPV ( Schweizer Paraplegiker Verneinung ) Hast du Anrecht auch auf die Unterstützung und Beratung der Anwälte der SPV hier der link zum Kontakt https://www.spv.ch/de/was_wir_tun/institut_fuer_rechtsberatung/

Auch die ProCAp Bern zuständig für Kanton FR auch, ist auf der Seite der Rechten für Behinderten und oder Krabben Menschen und haben auch Anwälte die täglich mit solchen fälle konfrontiert sind. hier der Link von ProCap bern ; https://www.procapbern.ch ( Einszig musst du Mitleid werden auch bei ProCap dies ist aber ein Betrag von 60.-CHF im Jahr ) 

Also Liebe Mondschrein, macht Dir eine sorge weniger, denn es gibt Hilfe.! Und Wenn du willst kann ich dir auch unterstützen. 

Hoffe ich konnte Dir ein wenig Helfen, und wünsche Die deine  Mann ein wunderschönen Woche 

Lieber Gruss 

Francesco 

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