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Leben mit Querschnittlähmung

  1. Thessy Autor
  2. Leben mit Querschnittlähmung
  3. Samstag, 28. April 2018
Hallo allke

mein Freund ist vor einem Jahr in eine neu erstellte Siedlung gezogen. Es stehen 2 Rollstuhl Besucdherplätze zur Verfügung, die aber 1. gefährlich zu befahren sind, da es in und zwischen den Pflastersteinen grosse Löcher hat und 2. seit einem Jahr von den selben Autos (keine Rollis) dauerbesetzt sind. Die Verwaltung ist informiert aber es passiert rein gar nichts. Was soll ich tun? Polizei? Gemeinderat? Gibt es gesetzliche Grundlagen?
Thessy Autor
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Lieber Francesco
herzlichen Dank für Deine Antwort! Ich denke, ich versuche es mal mit dem Zettel am Auto. Dann versuche ich über die Autonummern die Besitzer der Dauerparker ausfindig zu machen und nehme mit ihnen Kontakt auf. Das mit dem Abschleppen versuche ich zu vermeiden, ich will ja nicht den nachbarschaftlichen Frieden aufs Spiel setzen.
Liebe Grüsse, Therese
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Hallo Thessy.
Ich kann mehr als gut verstehen was du meinst und dein ergär.! Nun zu deine Frage;
Mein Bruder wohnte auch in einer Siedlung wo 1 Gehbehinderten Parkplatz für Besucher war, und immer wieder nicht berechtigten dort parkierten... Nun Du kannst folgendes machen bei mir hat es geklappt.. Ich klebte an der Fensterscheiben aber wohl achten das ich nicht beschädigte und ein vorher naher Photos geschossen habe, klebte ich regelrecht am Fenster eben das Hinweis, nimm gleich auch meine Querschnittlähmung samt Rollstuhl statt das Gehbehinderten Parkplatz.. Glaub mir ein 2 mal hatte diese Leute nicht parkieren erlebt.. Mit Gesetzliche Grundlage ist es kompliziert, denn obwohl laut Bundesgesetz für neue Siedlungen oder bin nicht sicher bei der zahl aber ab zirka 20 Wohnungen müssen mindestens 1 Gehbehinderten Parkplatz vorhanden haben, ist das pflegen und achten eines Parkplatz des Besitzer und oder Vermieter Sache... da greift die Polizei nicht.. Aber du kannst auch folgendes machen wenn dir das mit dem Hinweis nicht gut genug ist, du oder der Vermieter kann ein Abschleppdienst rufen und das Auto abschleppen allerdings musst du achten das du oder der Vermieter die Kosten für das abschleppen im ersten Moment zahlen muss, du kannst Sie danach zivilrechtlich anfordern aber es ist ein langer weg.. Es Gebe auch eine andere Möglichkeit das der Besitzer/Verwaltung ein Antrag ans Friedensrichter anreicht damit er berechtigt ist Falschparker eine Busse von mindestens 50.-CHF erteilen darf, und dies auch am Schild als Hinweis gravieren lässt.. Mehr kannst du aber leider auch nicht machen.. Ich hoffe das ich dir ein stück weiterhelfen konnte, liebe Grüsse
Francesco
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